Abstimmung vom 28. September 2014: Nein zur Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“

Bern, 16.06.2014 - Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ abzulehnen. Das heutige System mit 61 privaten Krankenkassen hat sich aus seiner Sicht grundsätzlich bewährt. Die Wettbewerbssituation motiviert die Kassen, innovative Modelle zu entwickeln. Beim Wechsel zu einer einzigen öffentlichen Krankenkasse könnten die Versicherten ihre Krankenkasse nicht mehr frei wählen oder wechseln. Zudem würde die Umstellung schwer abschätzbare Kosten verursachen. Um Schwächen des heutigen Systems zu beheben, haben Bundesrat und Parlament bereits Reformen eingeleitet.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung – auch Grundversicherung genannt – ist eine zentrale Errungenschaft des gut funktionierenden Gesundheitswesens in der Schweiz. Sie garantiert allen Versicherten, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen, Zugang zu einer sehr guten medizinischen Versorgung. Die Krankenkassen sind verpflichtet, alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, aufzunehmen und vergüten die gleichen, gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen wie beispielsweise medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Spitalaufenthalte.

Die Grundversicherung wird heute von 61 privatrechtlich organisierten Krankenkassen angeboten. Dieses Wettbewerbssystem motiviert die Kassen, innovative Modelle zu entwickeln und die Behandlungskosten gut zu kontrollieren, damit sie möglichst tiefe Prämien anbieten können.

Die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ fordert, dass der Bund eine öffentlich-rechtliche Einrichtung für die ganze Schweiz schafft. Sie würde die Grundversicherung anstelle der privaten Krankenkassen für alle Versicherten durchführen. Kantonale oder interkantonale Agenturen würden die Prämien für ihre Gebiete festlegen, sie einziehen und Leistungen vergüten. Die Versicherten hätten keine Möglichkeit mehr, ihre Krankenkasse frei zu wählen oder zu wechseln.

Systemwechsel wäre mit Unsicherheiten und Kosten verbunden
Die Krankenkassen geben heute von 100 Franken deren 95 für die Vergütung von Leistungen der Grundversicherung aus. Fünf Franken werden für Verwaltungskosten aufgewendet – vor allem für Personalkosten, aber auch für Werbung und Vermittlungsprovisionen. Weil ein grosser Teil davon auch bei einer öffentlichen Krankenkasse anfallen würde, dürfte das von den Initiantinnen und Initianten geltend gemachte Sparpotenzial also relativ gering sein.

Demgegenüber wäre die Umstellung auf eine öffentliche Krankenkasse mit Unsicherheiten und schwer abschätzbaren Kosten verbunden: Zum einen, weil die Vermögen der privaten Krankenkassen auf die öffentliche Krankenkasse übertragen werden müsste, was komplizierte Rechtsverfahren nach sich ziehen könnte. Zum anderen, weil die privaten Versicherer ihre Tätigkeit so lange weiterführen müssten, bis die neue öffentliche Krankenkasse reibungslos funktioniert.

Gemäss der Initiative müssten der Bund, die Kantone, aber auch Versicherte und Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Spitäler in den Leitungsgremien der öffentlichen Krankenkasse vertreten sein und diese gemeinsam steuern. Diese wichtigen gesundheitspolitischen Akteure haben jedoch immer wieder unterschiedliche Interessen, beispielsweise bei der Frage, ob eine bestimmte medizinische Leistung von den Krankenkassen vergütet und wie viel dafür bezahlt werden soll. Dies kann zu langen Diskussionen führen und die Entscheidungsfindung erschweren. Die Initiative äussert sich nicht dazu, wie mit solchen Interessenkonflikten umzugehen wäre.

Schwächen im bewährten System beseitigen.
Der Bundesrat will, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen vor allem bei der Qualität der Angebote, den Dienstleistungen für die Versicherten und der Kostenkontrolle spielt. Um die bestehenden Schwächen zu beheben, haben Bundesrat und Parlament bereits Massnahmen ergriffen und Reformen eingeleitet. Bereits entschieden ist, dass die unerwünschte Risikoselektion – also der Anreiz zur „Jagd“ der Krankenkassen nach gesunden Versicherten mit einem tiefen Krankheitsrisiko – mit einem verfeinerten Risikoausgleich weiter eingeschränkt wird. Noch in parlamentarischer Diskussion sind eine stärkere Aufsicht über die Krankenversicher sowie die klarere Trennung der obligatorischen Grundversicherung von der Zusatzversicherung, damit sensible Daten über die Versicherten nicht weitergegeben werden können.


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