20 Jahre UN-Aktionsplattform Gleichstellung: Grosse Erfolge – grosse Herausforderungen

Bern, 13.06.2014 - Mit Blick auf den 20. Jahrestag der 4. UNO-Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking zieht die Schweiz Bilanz über die Fortschritte und Lücken in der Gleichstellung von Frau und Mann. Erfolgen wie dem Gleichstellungsgesetz und der Mutterschaftsversicherung stehen Herausforderungen insbesondere in der Lohngleichheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegenüber.

Wer in der Schweiz arbeitet, darf aufgrund des Geschlechts nicht benachteiligt werden, eine Frau kann eine Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen straffrei abbrechen, Mütter haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und Gewaltdelikte in Ehe und Partnerschaft werden von Amtes wegen verfolgt. Diese Fortschritte in der Gleichstellung der Geschlechter in den letzten 20 Jahren sind offenkundig: 1996 trat das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft, 2002 beschlossen die Stimmberechtigten den straffreien Schwangerschaftsabbruch, 2004 den Erwerbsersatz bei Mutterschaft und seit 2004 gelten Gewaltdelikte im häuslichen Bereich als Offizialdelikte.

Trotz solcher wichtiger Fortschritte bestehen weiterhin grosse Herausforderungen. Frauen erhalten nach wie vor nicht den Lohn, der ihnen zusteht: 7,7 Milliarden Franken verdienten sie im Jahr 2010 zu wenig, wie das Bundesamt für Statistik errechnet hat. Dies obwohl die Lohngleichheit seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein weiteres Schlüsselthema: In der Schweiz fehlt es immer noch an genügend Kinderbetreuungsplätzen. Der kontinuierliche Anstieg des Frauenanteils in den nationalen Parlamenten ist nach 2007 ins Stocken geraten. Und nicht zuletzt werden Mädchen und Buben in ihren Vorstellungen in der Berufs- und Studienwahl sowie für ihre Lebensgestaltung nach wie vor stark von Rollenstereotypen geprägt.

Diese Bilanz zieht die Schweiz knapp 20 Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz von 1995 in Peking zuhanden der UNO. Damals wurde die sogenannte Beijing-Aktionsplattform verabschiedet. Diese enthält Ziele in 12 Themenbereichen, die den einzelnen Mitgliedstaaten in der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern als Richtschnur dienen sollen. Die UNO ihrerseits wird 2015 in globalem Rahmen den Umsetzungsstand der Beijing-Aktionsplattform prüfen.

Analyse des nationalen Aktionsplans

Eine ausführliche Analyse des Aktionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann wird im Herbst 2014 publiziert. Sie wird derzeit vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Auftrag des Bundesrates erarbeitet. Sie listet alle gleichstellungspolitischen Meilensteine auf und weist den Handlungsbedarf aus. Den nationalen Aktionsplan hatte der Bundesrat 1999 als Arbeitsinstrument zur Umsetzung der Beijing-Aktionsplattform verabschiedet.


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