BAV erteilt Betriebsbewilligung für ersten Teil der Durchmesserlinie Zürich

Bern, 11.06.2014 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute die Betriebsbewilligung für den ersten Teil der Durchmesserlinie (DML) Zürich erteilt. Sie gilt für die Strecke zwischen der Rampe, die in den neuen Tiefbahnhof Löwenstrasse hinunter führt, und dem Bahnhof Zürich Oerlikon. Die Aufnahme des fahrplanmässigen Betriebs erfolgt am 15. Juni 2014.

Mit der Erteilung der Betriebsbewilligung für den ersten Abschnitt werden mehrjährige intensive Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen und die DML kann termingerecht in Betrieb genommen werden. Das BAV stellte bei der Prüfung des Antrags für die Betriebsbewilligung fest, dass die SBB die Auflagen erfüllt hat, welche das BAV in den Plangenehmigungen im Hinblick auf die Inbetriebnahme angeordnet hatte. Auch die geforderten Sicherheitsnachweise hat die SBB erbracht.

Die Eröffnungsfeierlichkeiten finden vom 12. bis 14. Juni 2014 statt. Die Inbetriebnahme der Durchmesserlinie erfolgt vorerst für den S-Bahn-Verkehr. Die S2, die S8 und die S14 verkehren ab dem 15. Juni 2014 neu über den Bahnhof Löwenstrasse.

Die Betriebsbewilligung für den DML-Abschnitt Altstetten – Rampe Bahnhof Löwenstrasse mit der Letzigraben- und der Kohlendreieckbrücke soll bis Dezember 2015 vorliegen. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts können dann auch Fernverkehrszüge durch den Bahnhof Löwenstrasse geführt werden.


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