Ehemalige Uhrenateliers werden vom Bund systematisch untersucht

Bern, 08.06.2014 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird in Zusammenarbeit mit der Suva an allen bekannten Standorten ehemaliger Leuchtfarben-Setzateliers der Uhrenindustrie, insbesondere im Jurabogen, systematische Messungen der Radioaktivität durchführen. Damit soll eine allfällige Gesundheitsbelastung der Personen ausgeschlossen werden, die heute in den entsprechenden Gebäuden leben oder arbeiten. Das BAG stuft mögliche Gefahren für die Gesundheit als gering ein.

Die Schweizerische Uhrenindustrie hat bei der Produktion von Uhren in der Vergangenheit bis in die 60er Jahre radiumhaltige Leuchtfarben verwendet. Diese wurden in sogenannten Leuchtfarben-Setzateliers auf Zeiger und Zifferblätter gemalt. Der Umgang mit dieser radioaktiven Substanz wurde 1963 erstmals in einer Verordnung geregelt. Die Produktionsbetriebe erhielten das Radium und später das Tritium ab diesem Zeitpunkt nur noch gegen eine Bewilligung der Bundesbehörden, die mit einer Reihe von Vorgaben zum Schutz der Mitarbeitenden verknüpft war. Die Spezialisten des Bundes und der Suva haben rund 100 Betriebe, von denen rund 40 mit Bewilligung Radium-Leuchtfarbe verwendeten, regelmässig kontrolliert. Keines dieser Unternehmen ist heute noch in Betrieb. Bei rund 90 dieser Betriebe wurden Gebäudeteile dekontaminiert. Rund 30 dieser 90 Betriebe haben effektiv mit Radiumfarbe gearbeitet. Allesamt wurden erst dann freigegeben, als die Sanierung abgeschlossen und der Nachweis erbracht war, dass keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschritten wurden. Für die nachmaligen Bewohner dieser Liegenschaften bestand nach heutigem Wissensstand keine Gesundheits-gefährdung.

Zusätzlich wurden rund zehn Kleinstbetriebe mit einer Bewilligung kontrolliert.  Bei ihnen ist jedoch unklar, ob bei der Betriebseinstellung eine Messung und Sanierung durchgeführt wurde. Dies ist Gegenstand von Abklärungen.

Die "SonntagsZeitung" publiziert in ihrer heutigen Ausgabe eine Liste ehemaliger Leuchtfarben-Setzateliers der Uhrenindustrie in mehreren Kantonen, die vor 1963 tätig waren. 25 davon haben nach 1963 eine Bewilligung für die Verwendung radiumhaltiger Substanzen erhalten und gehören zu jenen Betrieben, die die Suva regelmässig kontrollierte und deren Gebäude sie bei der Einstellung der Arbeiten freigegeben hat. Die übrigen Betriebe haben nie eine Bewilligung beantragt und konnten deshalb nach 1963 auch kein Radium mehr beziehen. Ob sie zu einem früheren Zeitpunkt allenfalls mit radioaktiven Substanzen gearbeitet haben könnten, ist ebenfalls Gegenstand von Abklärungen.

Systematische Messungen in den ehemaligen Leuchtfarben-Uhrensetzateliers
Das BAG will eine Gesundheitsgefährdung derjenigen Personen, die heute in den Gebäuden der ehemaligen Uhrenateliers arbeiten oder wohnen, ausschliessen. Es wird deshalb in den nächsten zwölf Monaten an allen ehemaligen Standorten, an denen möglicherweise mit Radium gearbeitet wurde, in Zusammenarbeit mit der Suva Messungen durchführen. Dies betrifft sowohl die Betriebe, die einmal über eine Bewilligung verfügt haben, als auch jene, die vor 1963 ohne Bewilligung tätig waren. Das BAG wird die Messungen in privat genutzten Gebäuden durchführen, die Suva in den gewerblich genutzten Liegenschaften. Der Bund wird die Kosten für die Messungen übernehmen. BAG und Suva stehen bereits in Kontakt mit den betroffenen Gemeinden. Das BAG wird zudem einen Kataster erstellen mit allen ehemaligen Ateliers, die mit Radium gearbeitet haben; dazu werden historische Nachforschungen bei den Kantonen und Gemeinden gemacht.

Das BAG stuft mögliche Gefahren für die Gesundheit als gering ein.

Wer weitere potenziell betroffene Standorte melden möchte, kann dies unter str@bag.admin.ch tun. Die Fachleute des BAG stehen der Bevölkerung auch für die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Strahlenschutz zur Verfügung.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle BAG, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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