Der Bundesrat setzt FATCA-Gesetz in Kraft

Bern, 06.06.2014 - Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA beginnt am 1. Juli 2014.

Das FATCA-Abkommen Schweiz-USA, welches von den Eidgenössischen Räten im September 2013 genehmigt wurde, ist durch einen Notenaustausch am 2. Juni 2014 in Kraft getreten. Es bringt schweizerischen Finanzinstituten Erleichterungen bei der Umsetzung des amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welches alle US-Personen umfasst. Die Umsetzung erfolgt in der Schweiz nach dem so genannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Daten über nicht kooperationswillige Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern.

Gleichzeitig mit dem FATCA-Abkommen hatte das Eidgenössische Parlament im September 2013 das FATCA-Umsetzungsgesetz genehmigt. Das Referendum gegen das Gesetz ist nicht zustande gekommen. Das Gesetz wird nun samt Verordnung betreffend Meldepflichten am 30. Juni 2014 in Kraft gesetzt.

Am 21. Mai 2014 hat der Bundesrat den Entwurf des Mandats zu Verhandlungen mit den USA über einen Wechsel zu Modell 1 gutgeheissen. Dieses sieht den automatischen Informationsaustausch vor. Wann ein entsprechendes Abkommen vorliegen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ungewiss.


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