Selbsthilfemassnahmen Wein: Ausdehnung auf Nichtmitglieder

Bern, 06.06.2014 - Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine möchte seine Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 6. Juni 2014 das entsprechende Gesuch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- oder Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen.

Das vorliegende Gesuch betrifft die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen zu Gunsten der Absatzförderung für Schweizer Weine. Gemäss Art. 9 der Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (VBPO; SR 919.117.72) wird ein von einer Branchenorganisation an den Bundesrat eingereichtes Gesuch veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisation über das Gesuch informiert werden. Die Veröffentlichung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen Einspracherechte.

Änderungen sind entsprechend dem Ergebnis der Konsultation möglich. Der Bundesrat wird darüber entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Gesuch entsprechen wird.

Die Gesuchsunterlagen können auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft konsultiert werden (www.blw.admin.ch: Themen / Produktion und Absatz / Kennzeichnung, Qualitäts- und Absatzförderung / Branchenorganisationen).

Die Konsultation dauert bis zum 7. Juli 2014. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Pflanzliche Produkte, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern zu übermitteln.


Adresse für Rückfragen

Pierre Schauenberg, Leiter Fachbereich Pflanzliche Produkte, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Tel. +41 58 464 84 21



Herausgeber

Bundesamt für Landwirtschaft
http://www.blw.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-53254.html