Berufslehre für jugendliche Sans-Papiers: zu hohe Hürden

Bern, 03.06.2014 - Jugendlichen Sans-Papiers bleibt der Zugang zu einer Berufslehre weiterhin verwehrt. Die Verordnungsänderung vom 1. Februar 2013, welche diesen Jugendlichen eine Berufslehre ermöglichen soll, entfaltet nicht die beabsichtigte Wirkung. Längerfristig sind deshalb neue Lösungen gefordert. Mit Blick auf das bevorstehende Lehrjahr ersucht die EKM die Kantone, die Fälle jugendlicher Sans-Papiers und ihrer Familien bereits jetzt grosszügig zu beurteilen.

Jugendliche Sans-Papiers können ohne Bewilligung ein Gymnasium besuchen und studieren, zu einer Lehre haben sie jedoch keinen direkten Zugang. Für den Abschluss des Lehrvertrags benötigen sie eine Arbeits- und somit auch eine Aufenthaltsbewilligung. Seit dem 1. Februar 2013 besteht die Möglichkeit, für die Dauer der Berufslehre ein befristetes Aufenthaltsrecht zu beantragen. 200 bis 400 jugendliche Sans-Papiers könnten nach Schätzungen von Experten pro Jahr eine Berufslehre antreten. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnungsbestimmung sind jedoch lediglich zwei Gesuche beim Bundesamt für Migration eingegangen.

Wie erklärt sich dieses Auseinanderklaffen von potentiellen und tatsächlich eingereichten Gesuchen? Nachfragen der EKM bei Anlaufstellen für Sans-Papiers und bei verschiedenen kantonalen Ämtern zeigen: Die Hürden der Verordnungsbestimmung sind zu hoch. Insbesondere ist das Risiko einer Wegweisung der Familie bei der Offenlegung der Identität zu gross.

Die EKM ist überzeugt, dass es eine neue Regelung braucht, die den Zugang zu einer Berufslehre wirklich gewährleistet. Das nächste Lehrjahr steht jedoch vor der Tür. Die EKM appelliert deshalb jetzt an die betroffenen kantonalen Ämter, die Gesuche jugendlicher Sans-Papiers und ihrer Familien grosszügig zu beurteilen. Denn durch ihren Handlungsspielraum bei der Umsetzung der Verordnung und bei der Auslegung der Härtefallkriterien können die Kantone dazu beitragen, jugendlichen Sans-Papiers eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.


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