Neue Methoden zur Abklärung von Demenz und Prostatakrebs werden vergütet

Bern, 03.06.2014 - Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet neu Abklärungen zu Demenzerkrankungen und zu Prostatakrebs. Zudem werden weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen von jährlich 180 Franken bezahlt. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern entschieden.

Die Untersuchung einer Demenzerkrankung mit einem radioaktiven Arzneimittel (Fluordesoxyglucose) und der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) wird für Patientinnen oder Patienten, die jünger als 80 Jahre alt sind und bei welchen die üblichen Untersuchungen zu keiner Diagnose geführt haben, von der OKP vergütet. Voraussetzung sind schwere, dauerhafte Symptome.

Vorerst nur befristet vergütet werden PET-Untersuchungen mit einem radioaktiven Arzneimittel (18F-Fluorocholin), um nach einer Prostata-Operation oder einer Bestrahlung zu klären, ob an den behandelten Stellen wieder Tumore wachsen.

Ausserdem zahlt die OKP definitiv maximal 180 Franken pro Jahr an Brillen und Kontaktlinsen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr. Die Befristung der Leistungspflicht, die seit Juli 2012 besteht, wird aufgehoben.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), der Mittel- und Gegenständeliste sowie der Analysenliste vorgenommen worden.


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