Bundesrat legt Eckwerte für künftige Organisation der Eisenbahninfrastruktur fest

Bern, 28.05.2014 - Der Bundesrat hat heute eine Aussprache zur künftigen Organisation der Bahninfrastruktur geführt. Eine Trennung von Infrastruktur und Betrieb steht für ihn im gegenwärtigen Wettbewerbsumfeld nicht zur Diskussion. Um einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten, will der Bundesrat aber die von den Bahnen getragene Trassenvergabestelle in eine unabhängige Anstalt des Bundes überführen. Zudem sollen die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr gestärkt und die Rechte und Pflichten der Systemführer gesetzlich verankert werden.

Im Güter- und Personenverkehr überschreiten die Bahnen immer mehr die Netz- und Landesgrenzen. Um Wettbewerbsverzerrungen und Zusatzkosten zu vermeiden, braucht es Regeln zum Zusammenspiel zwischen Bahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern. Zu beachten ist dabei, dass in der Schweiz verschiedene Unternehmen Bahninfrastrukturen betreiben und diese Bahnen meist als integrierte Unternehmen geführt werden. Eine vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe hat im Mai 2013 Vorschläge präsentiert, wie die Organisation der Bahninfrastruktur in der Schweiz weiterentwickelt werden soll. Danach erfolgte eine Anhörung bei den interessierten Kreisen. Heute hat der Bundesrat eine Aussprache zum Thema geführt und die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Sie dienen dazu, den Eisenbahnunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Bahninfrastruktur zu gewährleisten.

  • Die Trassenvergabestelle Trasse Schweiz AG soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden - mit dem gesetzlich verankerten Auftrag, die Trassen (Fahrrechte) auf dem Normalspurnetz zu vergeben, für diskriminierungsfreie Fahrpläne zu sorgen, Trassenbestellkonflikte zu bereinigen und die Netznutzung zu optimieren. Die Trasse Schweiz AG ist heute im Besitz von SBB, BLS, SOB und des Verbands öffentlicher Verkehr. Mit der Übertragung der Aktien an den Bund kann die Unabhängigkeit der Trassenvergabestelle sichergestellt werden.
  • Rechte und Pflichten der Systemführer: Bei Systemführerschaften handelt es sich um Verantwortlichkeiten, welche über die Netzgrenzen der einzelnen Bahnunternehmen hinaus gehen. Heute gibt es verschiedene, meist historisch gewachsene Systemführerschaften, welche beispielsweise die SBB beim Bahnstrom, beim Zugbeeinflussungssystem ETCS oder beim Bahnfunk GSM-R wahrnimmt. Der Bundesrat möchte nun die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um für Systemführerschaften klare Aufträge mit Rechten und Pflichten erteilen zu können. Damit will er erreichen, dass einheitliche technische Standards für alle beteiligten Akteure durchgesetzt werden können. Dies erhöht die Effizienz.
  • Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE), welche über Streitigkeiten beim diskriminierungsfreien Netzzugang entscheidet, soll mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden. Insbesondere soll sie ihre Überwachungstätigkeit bei der Erstellung von Fahrplänen und bei Systemführerschaften ausweiten können. Sie soll in Analogie zu anderen Schweizer Regulatoren in Railcom umbenannt werden.
  • Vorschriften für das Führen einer Bahninfrastruktur: Dabei geht es vor allem darum, den Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Investitionsentscheiden der Infrastrukturbetreiber und in der Fahrplanerstellung ein Mitwirkungsrecht zu geben und dieses rechtlich zu verankern. Dagegen verzichtet der Bund darauf, die grossen, im internationalen Netzzugang tätigen Bahnen SBB und BLS gesetzlich zu verpflichten, Holding-Strukturen zu schaffen. Der Bundesrat will es den Bahnunternehmen überlassen, die für ihr Unternehmen geeignete Struktur zu bestimmen.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, auf Basis dieser Eckwerte gemeinsam mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement EFD bis Anfang 2015 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.


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