Bundesrat gibt Vernehmlassungsvorlage für den Übergang zu einem Lenkungssystem im Klima- und Energiebereich in Auftrag

Bern, 21.05.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung über die Schweizer Klima- und Energiepolitik nach 2020 diskutiert. Er hat vom Ergebnisbericht der Konsultation zum «Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem» Kenntnis genommen und hat das EFD und das UVEK beauftragt, bis Anfang 2015 eine Vernehmlassungsvorlage zur Konkretisierung eines Klima- und Energielenkungssystems auszuarbeiten. Das für die zweite Etappe der Energiestrategie 2050 vorgesehene Lenkungssystem ab 2021 soll primär auf Energie- und Klimaabgaben basieren und in der Bundesverfassung verankert werden.

Im Rahmen einer Konsultation hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verschiedene Varianten eines Lenkungssystems ‑ als zweite Etappe der Energiestrategie 2050 ‑ zur Diskussion gestellt. Insgesamt gingen 96 Stellungnahmen ein.

Mehrheit der Konsultationsteilnehmer begrüsst Lenkungssystem

Die Konsultationsergebnisse stützen das Vorhaben, die Einführung eines Klima- und Energielenkungssystems im Rahmen einer Vernehmlassungsvorlage zu konkretisieren. Die Mehrheit der Konsultationsteilnehmer begrüsst den vorgeschlagenen Übergang «vom Fördern zum Lenken», da sich mit dem verstärkten Einsatz von Abgaben die Klima- und Energieziele zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreichen lassen. Der schrittweise Abbau der heutigen Fördermassnahmen, hauptsächlich die Einspeisevergütung zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und das Gebäudeprogramm, wird im Grundsatz mehrheitlich unterstützt. Unterschiedliche Vorstellungen bestehen in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung sowohl des Abbaus der Fördermassnahmen als auch des Lenkungssystems.

Eckwerte zur Konkretisierung einer Verfassungsgrundlage zum Lenkungssystem

Als Grundlage für einen Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem ab 2021 wird ein neuer Verfassungsartikel als konzeptioneller Richtungsentscheid erarbeitet und dem Bundesrat Anfang 2015 vorgelegt. In einem zweiten Schritt werden die Details des Lenkungssystems in der Energie- und in der Klimagesetzgebung geregelt.

Zur Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat folgende Eckpunkte des Lenkungssystems für die Periode 2021-2030 beschlossen:

  • Im Klimabereich soll die heutige CO2-Abgabe weitergeführt werden. Sie orientiert sich am Reduktionsziel von Treibhausgasemissionen für das Jahr 2030, das im CO2-Gesetz verankert wird. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wird periodisch erhöht, wobei die bereits bestehenden Vorschriften und weitere ergänzende Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen berücksichtigt werden. Das über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanzierte Gebäudeprogramm soll ab 2020 schrittweise abgebaut werden. Bei den Treibstoffen werden zwei Varianten weiterverfolgt: Eine ohne Treibstoffabgabe und eine mit Treibstoffabgabe, deren Höhe im Rahmen des bestehenden Spielraums festgelegt werden soll.
  • Im Energiebereich soll eine Abgabe auf Strom zur Erreichung der Verbrauchsziele (Energieeffizienz) gemäss dem Energiegesetz eingesetzt werden. Es wird geprüft, inwiefern sich die Abgabesätze je nach Produktionsart (z.B. erneuerbare versus nicht erneuerbare) differenziert ausgestalten lassen. Damit der Anteil an Elektrizität aus erneuerbaren Energien weiter erhöht werden kann, soll die Stromabgabe während einer Übergangsphase durch eine weiterentwickelte Form des Einspeisevergütungssystems ergänzt werden. Die neuen Fördermittel sollen dabei schrittweise abgebaut werden, wobei 2030 die letzten Neuzusagen gesprochen werden.
  • Für energie- und treibhausgasintensive Unternehmen, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die Energie- und/ oder Klimaabgaben substanziell beeinträchtigt ist, werden Abfederungsmassnahmen vorgesehen.
  • Die Erträge aus der CO2-Abgabe sollen vollständig an die Unternehmen und die Bevölkerung rückverteilt werden. Die Einnahmen aus der Abgabe auf Strom sollen teilweise für die befristete Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen verwendet und die übrigen Einnahmen an Wirtschaft und Bevölkerung rückverteilt werden. Die Rückverteilung an die Bevölkerung soll pro Kopf via Krankenkassen, die Rückverteilung an die Unternehmen soll gemäss der AHV-Lohnsumme via Ausgleichskasse erfolgen.

Weiteres Vorgehen

Das EFD und das UVEK sind vom Bundesrat beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit dem EDA, dem EJPD und dem WBF einen Verfassungsartikel zur Einführung eines Klima- und Energielenkungssystems auszuarbeiten. Die Vernehmlassungsvorlage soll dem Bundesrat Anfang 2015 unterbreitet werden. Basierend auf weiteren Detailabklärungen werden darin die Eckpunkte des Klima- und Energielenkungssystems konkretisiert.

Die Ausgestaltung der Klimapolitik nach 2020 wird im Rahmen einer durch das UVEK bis Mitte 2016 zu erarbeitenden Vernehmlassungsvorlage konkretisiert (s. Medienmitteilung «Bundesrat legt Eckpunkte für Klimapolitik nach 2020 fest» vom 21.05.2014). Die beiden Vorlagen zur Klimapolitik und zum Klima- und Energielenkungssystem werden eng miteinander koordiniert.


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Martin Baur, Leiter Ökonomische Analyse und Beratung, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
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