Bundesrat nimmt Vereinbarung zwischen US-Justizdepartement und Credit Suisse zur Kenntnis

Bern, 20.05.2014 - Der Bundesrat hat von der ausgehandelten Vereinbarung zwischen dem amerikanischen Justizdepartement (DoJ) und der Credit Suisse zur Regelung der Vergangenheit der Credit Suisse Kenntnis genommen. Mit dieser Vereinbarung erklärt Credit Suisse, die ihr vorgeworfenen Widerhandlungen begangen zu haben und die vorgeschlagenen Sanktionen anzunehmen. Der Bundesrat begrüsst, dass mit dieser Vereinbarung eine Lösung gefunden werden konnte, die den langjährigen Konflikt zwischen dem DoJ und der Credit Suisse beseitigt.

In der zwischen Credit Suisse und dem Department of Justice (DoJ) ausgehandelten Vereinbarung  („guilty plea“), gibt Credit Suisse zu, die ihr vorgeworfenen Widerhandlungen gegen US-Steuerrecht begangen zu haben und akzeptiert die von der amerikanischen Seite vorgeschlagene Busse. Die Vereinbarung ermöglicht eine Bereinigung der rechtlichen Auseinandersetzungen ohne formelle Anklageerhebung und ist für beide Parteien verbindlich.

Es erlaubt der Credit Suisse, einen Schlussstrich unter die langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien zu ziehen. Von Bedeutung ist insbesondere auch, dass mit der vorliegenden Lösung kein Lizenzentzug verbunden ist und die Anwendung von Notrecht vom Tisch ist.

Für die Lieferung von Kundennamen steht der ordentliche Amtshilfeweg zu Verfügung, der mit der Inkraftsetzung des von der Schweiz 2012 genehmigten, aber im US-Senat noch blockierten Änderungsprotokolls auch Gruppenersuchen für Steuerhinterziehung ermöglichen wird.

(Hinweis an die Medien: Zur Vereinbarung DoJ/Credit Suisse findet am 20.05.2014 um 09:30 im Medienzentrum Bundeshaus in Bern ein Point-de-Presse mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf statt.)


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