Von-Wattenwyl-Gespräche vom 16. Mai 2014

Bern, 16.05.2014 - Die Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen von SVP, CVP, FDP, SP und BDP haben sich heute unter Leitung von Bundespräsident Didier Burkhalter mit Vizepräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Bundeskanzlerin Corina Casanova zu den traditionellen Von-Wattenwyl-Gesprächen getroffen. Hauptthema der Gespräche waren die internationalen finanzpolitischen Entwicklungen.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass trotz Beruhigung der Lage im Euroraum und leicht verbessertem Umfeld für die Schweizer Wirtschaft noch Risiken bestünden, nicht zuletzt wegen der nach wie vor hohen Verschuldung vieler Staaten. In ihrer Gesamtschau über die internationalen Herausforderungen im Bereich Steuern und Finanzen betonte sie die Wichtigkeit des Marktzutrittes im Ausland für die schweizerische Finanzindustrie. Die Finanzministerin informierte ausserdem über die OECD-Ministererklärung zur Einführung des automatischen Informationsaustausches, die von allen wichtigen Finanzzentren, auch der Schweiz, unterzeichnet wurde. Der automatische Informationsaustausch betrifft nur Konten von ausländischen Steuerpflichtigen in der Schweiz sowie Schweizer Steuerpflichtige mit Konti im Ausland. Alle Parteien ausser der SP haben sich für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses im Inland ausgesprochen.

Ebenfalls ein Thema waren der Stand des OECD-Projektes zur Unternehmensbesteuerung sowie der Stand der Umsetzung des US-Programms für Schweizer Banken zur Bereinigung steuerlicher Fragen aus der Vergangenheit.

Stand der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung
Bundesrätin Simonetta Sommaruga informierte die Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen über den aktuellen Stand der Arbeiten bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung (Artikel 121a BV). Die Expertengruppe, welche die Arbeiten des Bundesamts für Migration (BFM) begleitet, hat sich bis heute sechs Mal getroffen. Der Direktor des BFM hat im Rahmen der Umsetzungsarbeiten weitere interessierte Kreise angehört, so insbesondere auch die Initianten. Der Zeitplan wurde bestätigt: Bis Ende Juni wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dem Bundesrat ein Konzept zur Umsetzung des Artikels 121a BV unterbreiten. Bis Ende Jahr soll der entsprechende Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung vorliegen.

In der Diskussion wurde bestätigt, dass der neue Verfassungsartikel mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht vereinbar ist. Bundesrat und Parteien betonten, dass dieser konsequent umgesetzt werden muss.


Adresse für Rückfragen

André Simonazzi, Bundesratssprecher
Tel.-Nr. 058 462 37 03, andre.simonazzi@bk.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-52985.html