Beim Bund digital archivieren

Bern, 14.05.2014 - Das Bundesarchiv darf Kantonen, Gemeinden und weiteren Institutionen die digitale Archivierung von Daten anbieten. Dazu hat es der Bundesrat mit einem Leistungsauftrag ermächtigt. Damit kann die öffentliche Hand auf eigene kostenintensive Entwicklungen verzichten und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb des digitalen Archivs sicherstellen.

Das Bundesarchiv kann Daten langfristig und unter höchsten Sicherheitsanforderungen digital archivieren. Um die Nutzung dieses digitalen Archivs Kantonen, Gemeinden und Institutionen mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben anbieten zu können, hat der Bundesrat einen entsprechenden Leistungsauftrag verabschiedet. Er stützt sich dabei auf das Archivierungsgesetz. Dieses verpflichtet das Bundesarchiv zur Zusammenarbeit mit allen föderalen Ebenen und ermöglicht ihm, besondere Dienstleistungen auch ausserhalb des Bundes anzubieten.

Daten im digitalen Bundesarchiv sichern

Viele öffentliche Schweizer Archive stehen derzeit vor der Herausforderung, dass eine Mehrheit der Unterlagen in digitaler Form im Archiv eintreffen. Die Archivierung von digitalen Informationen ist jedoch komplex und kostenintensiv. Die angebotenen Dienstleistungen des Bundesarchivs reichen deshalb von der eigentlichen Archivierung digitaler Daten über Beratung zur digitalen Aufbewahrung bis hin zu Ausbildungen in der digitalen Informationsverwaltung. Die Daten werden vom Bundesarchiv mehrfach gesichert. Die Datenhoheit bleibt dabei bei den jeweiligen Partnern und der Zugang zu den eigenen Daten erfolgt autonom und exklusiv.

Wirtschaftlicher Betrieb

Das neue Angebot des Bundes ermöglicht es öffentlichen Verwaltungen, von der Vorarbeit des Bundesarchivs zu profitieren und auf teure Eigenentwicklungen zu verzichten. Für die Dienstleistungen zahlen die Partner die Speicherkosten und einen Anteil an die Investitions- und Betriebskosten.


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