Dublin-System: Bericht des Bundesrats zu Wirkung und Herausforderungen

Bern, 14.05.2014 - Das Dublin-System stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat materiell geprüft wird. Dank dieses Systems musste die Schweiz 2012 auf insgesamt 9130 Asylgesuche nicht eintreten. Dies zeigt ein Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Der Bericht erfüllt das Postulat Humbel 12.3250 "Schengen/Dublin muss endlich funktionieren".

Wie die Europäische Union (EU) hat auch die Schweiz ein grosses Interesse daran, dass das System funktioniert. Der Bundesrat setzt sich daher laufend aktiv für gute Beziehungen mit den anderen Dublin-Staaten ein. Die Schweiz unterstützt gezielt auch jene Dublin-Staaten, deren Asylsystem unter besonderem Druck steht - sei es bilateral oder im Rahmen von Massnahmen, die durch die EU koordiniert werden. Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, dass ihm die von der Postulantin genannten Herausforderungen, namentlich mit Griechenland und Italien, bekannt sind und er seine Verantwortung wahrnimmt.

Der Bericht geht unter anderem auch auf die Erfassung der Fingerabdrücke an der Schengen-Aussengrenze ein. Damit das Dublin-System zuverlässig funktionieren kann, sind die Staaten verpflichtet, Drittstaatsangehörige konsequent in der Eurodac-Datenbank zu registrieren. Gemäss vorliegenden Informationen leisten die Dublin-Staaten dieser Pflicht Folge. Schliesslich äussert sich der Bericht auch zu Massnahmen gegen missbräuchlich eingereichte Asylgesuche. Die Schweiz hatte im August 2012 ein 48-Stunden-Verfahren eingeführt, um solche Gesuche aus visumsbefreiten Staaten, namentlich Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien, zu verhindern. Entgegen dem europäischen Trend sank seither die Zahl solcher Gesuche in der Schweiz.


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