Finanzhilfen für Gleichstellung im Erwerbsleben: Unterstützung für Vorprojekte

Bern, 13.05.2014 - Der Bund fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben mit Finanzhilfen. Unterstützt werden Projekte, die konkret und nachhaltig zur Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Unternehmen, familienfreundlichen Rahmenbedingungen im Erwerbsleben und zur Förderung der Gleichstellung in der beruflichen Laufbahn beitragen. Neu können auch Finanzhilfen für Vorprojekte beantragt werden.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG vergibt jedes Jahr auf der Basis des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu fördern. Unterstützt werden praxisnahe Projekte mit langfristiger Wirkung beispielsweise in den Bereichen Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Vertretung von Frauen und Männern in den verschiedenen Berufen und Funktionen.

Neu können auch für Vorprojekte Finanzhilfen beantragt werden. Solche Vorprojekte sollen dazu dienen, die Konzeption für ein Hauptprojekt zu erarbeiten sowie dessen Bedarf und Machbarkeit abzuklären. Gesuche um Finanzhilfen für ein Vorprojekt werden mit maximal 15‘000 Franken unterstützt und können jederzeit eingereicht werden.

Informationen zu allen bisher unterstützten Projekten und Zugang zu den erarbeiteten Materialien erhalten Sie durch die Datenbank Topbox des EBG.


Adresse für Rückfragen

Frau Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
Tel +41 058 464 05 15
E-Mail: marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Frau Christine Masserey
Spezialistin Finanzhilfen
Tel +41 058 464 05 16
E-Mail: christine.masserey@ebg.admin.ch



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