Bundesrat setzt Gesetz zu Bau und Finanzierung des 4-Meter-Korridors am Gotthard in Kraft

Bern, 06.05.2014 - Der Bundesrat hat per 1. Juni 2014 das Gesetz in Kraft gesetzt, welches den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf der Eisenbahn-Basislinie am Gotthard vorsieht. Die Referendumsfrist war am 6. April 2014 ungenutzt abgelaufen.

Im Güterverkehr durch die Alpen werden immer mehr Sattelauflieger mit 4 Metern Eckhöhe befördert. Das Parlament hat deshalb am 13. Dezember 2013 einem Gesetz zugestimmt, das festlegt, dass die Zulaufstrecken zu den Basistunnels der Gotthard-Achse für Transporte mit 4 Metern Eckhöhe ausgebaut werden. Damit wird die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene gestärkt. Für den Bau des 4-Meter-Korridors hat das Parlament einen Kredit von 990 Millionen Franken gutgeheissen. Grösste Einzelmassnahme ist die Ersetzung des zweieinhalb Kilometer langen Bözberg-Tunnels durch einen Neubau. Das Gesetz sieht vor, dass der Gotthard-Korridor im Jahr 2020 mit Sattelaufliegern befahrbar ist.


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