Bundesrat verabschiedet die Totalrevision der Bankenverordnung und setzt die Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte in Kraft

Bern, 30.04.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Totalrevision der Bankenverordnung gutgeheissen. Diese tritt zusammen mit den revidierten Bestimmungen des Bankengesetzes zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Mit der Totalrevision der Bankenverordnung werden das neue Rechnungslegungsrecht sowie die vom Parlament am 22. März 2013 verabschiedete Regelung nachrichtenloser Vermögenswerte umgesetzt. Die Bankenverordnung wurde zudem formell und redaktionell überarbeitet.

Die Anhörung zur Totalrevision der Bankenverordnung ergab eine breit abgestützte Zustimmung zur Vorlage. Begrüsst wurde namentlich die verbesserte Struktur der Verordnung. Auch die Revision der Rechnungslegungsvorschriften wurde grundsätzlich begrüsst. Vereinzelt wurden einzelne Bestimmungen über die Definition der Publikumseinlagen, der neuen Rechnungslegungsvorschriften sowie der Definition nachrichtenloser Vermögenswerte bemängelt. Ein Grossteil der Anliegen der Anhörungsteilnehmer konnte berücksichtigt werden. Die Mindestgliederung der Jahresrechnung der Banken wird neu in einem Anhang zur Bankenverordnung geregelt.

Die Änderung des Bankengesetzes zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten und die totalrevidierte Bankenverordnung treten am 1. Januar 2015 in Kraft.


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