Revidiertes Binnenmarktgesetz tritt am 1. Juli 2006 in Kraft

Bern, 24.05.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das revidierte Binnenmarktgesetz auf den 1. Juli 2006 in Kraft zu setzen. Die Änderung des Binnenmarktgesetzes ist Bestandteil des bundesrätlichen Wachstumsprogramms.

Die änderung des Binnenmarktgesetzes ist Bestandteil des bundesrätlichen Wachstumsprogramms. Mit ihr der Gesetzesänderung sollen die Funktionsfähigkeit des Marktes durch den Abbau bestehender kantonaler und kommunaler Markzutrittsschranken verbessert sowie die Berufsausübungsfreiheit des Einzelnen und die Rolle der Wettbewerbskommission als Aufsichtsorgan gestärkt werden.


 Zu diesem Zweck sehen die geänderten Bestimmungen unter anderem eine Ausdehnung des individuellen Rechts auf freien Marktzugang nach Massgabe der Herkunftsvorschriften auf die berufliche Niederlassung vor. Des Wweiteren werden die Voraussetzungen für zulässige Marktzugangsbeschränkungen durch Kantone und Gemeinden verschärft. Schliesslich erhält die Wettbewerbskommission ein Beschwerderecht, das es ihr erlaubt, unzulässige Beschränkungen des freien Marktzugangs anzufechten.


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