Tag gegen Lärm 2014: Die Lärmbekämpfung muss auch nach Ablauf der Sanierungsfristen weitergehen

Bern, 25.04.2014 - In der Schweiz laufen die gesetzlichen Fristen für die Lärmsanierungen der Strassen in den Jahren 2015 bzw. 2018 aus. Übermässige Lärmimmissionen von Strassen werden aber vielerorts über diese Termine hinaus weiterbestehen. Die zunehmende Zersiedelung und Urbanisierung in der Schweiz und die stetig steigenden Mobilitätsansprüche beim privaten Verkehr auf der Strasse erfordern auch in Zukunft eine konsequente Bekämpfung des Strassenlärms. Dazu sind vermehrt Massnahmen an der Quelle sowie Anreizsysteme notwendig, die derartige Massnahmen zur Umsetzung bringen. Aber auch eine zukunftsorientierte, integrale Raumordnungspolitik, welche die Interessen der baulichen Verdichtung in den Zentren mit dem Schutz vor Lärm verbindet, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Am 30. April 2014 jährt sich zum zehnten Mal der internationale Tag gegen Lärm. Mit dem Thema "Die neun grössten Irrtümer zum Strassenlärm" sollen die Menschen auf die negativen Auswirkungen unserer wachsenden Mobilität  aufmerksam gemacht werden. Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) möchte diesen Tag nutzen, um die Bevölkerung darüber zu informieren, dass im Bereich Strassenlärm noch ein weiterer, grosser Irrtum versteckt ist. So hat die Schweiz nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Lärm-Sanierungsfristen für Strassen (2015 für Nationalstrassen, 2018 für alle übrigen Strassen) ihre Lärmprobleme noch lange nicht gelöst.

Strassen sind die unsere Gesellschaft mit Abstand am stärksten belastende Lärmquelle und der Lärm an vielen Strassenabschnitten in unserem Land wird auch nach Ablauf der Sanierungsfristen immer noch über den in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Immissionsgrenzwerten (IGW) liegen. Die Eindämmung des Strassenlärms bedarf deshalb auch weiterhin grosser Anstrengungen aller Strasseneigentümer (Bund, Kantone und Gemeinden). Aber auch die Strassenbenutzer sind gefordert, denn sie beeinflussen durch ihr Mobilitätsverhalten massgeblich die vorherrschende Lärmsituation. 

Während herkömmliche Schallschutz-Massnahmen wie z.B. Lärmschutzwände durchaus ihren Nutzen bewiesen haben, wird heute deutlich, dass solche Massnahmen in Zukunft an ihre Grenzen stossen. Die EKLB hat deshalb vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass Lärmbekämpfung künftig noch stärker direkt an den Quellen ansetzen muss, um weiter steigende Belastungen zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch den Einbau lärmarmer Strassenbeläge, durch die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (z.B. Tempo 30 in den Städten) oder durch andere verkehrsberuhigende und -lenkende Massnahmen auf effizientem und kostengünstigem Weg erreicht werden.

Die EKLB möchte mit Nachdruck darauf hinweisen, dass nach Ablauf der Sanierungsfristen für eine zielgerichtete Lärmbekämpfung in der Schweiz Anreizsysteme notwendig sind, so dass die Strasseneigentümer auch in Zukunft ihrer Pflicht nachkommen, die Strassenlärmbelastung generell unter die IGW zu reduzieren. Aber auch eine übergeordnete koordinierte Raumordnungspolitik kann diesbezüglich wichtige Impulse geben, indem eine lärmgünstige bauliche Verdichtung in den Zentren und der Schutz der Ruhe wichtige Schlüsselfaktoren der Raum- und Städteplanung darstellen. Die EKLB fordert die zuständigen Kreise in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung deshalb auf, sich auch weiterhin gegen die Verlärmung der Schweiz einzusetzen, so dass unsere städtische und ländliche Umwelt auch in Zukunft die Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität bietet.


Adresse für Rückfragen

Prof. Dr. Anne -Christine Favre, Centre de droit public, Quartier UNIL-Dorigny, CH-1015 Lausanne, Tel. +41 21 692 28 37, Fax +41 21 692 28 19
PD Dr. Mark Brink, Sekretariat EKLB, Bundesamt für Umwelt BAFU, CH-3003 Bern, Tel. +41 58 464 51 77, Fax +41 58 462 17 57



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Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung
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