Chlorgastransporte auf der Schiene: Kesselwagen werden sicherer

Bern, 24.05.2006 - Ab 2007 gelten schärfere Anforderungen für neue Bahnkesselwagen zum Transport gefährlicher Güter. Die Regeln für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) werden auf Initiative der Schweiz angepasst. Der Bundesrat hat dieser Änderung heute zugestimmt.

Für neue Bahnkesselwagen für den Transport sehr gefährlicher Güter - beispielsweise Chlorgas - werden ab 1. Januar 2007 höhere technische Anforderungen eingeführt. Bestehende Wagen sollen bis spätestens 2015 nachgerüstet werden. Die neuen Regelungen gehen auf einen Vorstoss der Schweiz zurück, den sie zusammen mit Deutschland eingereicht hat.

Durch technische Neuerungen wird der Kessel besser geschützt, insbesondere beim Rangieren der Wagen. Schutzschilder an der Stirnseite der Wagen tragen dazu    ebenso bei wie verstärkte Tankböden und energieverzehrende Puffer. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen erwarten die Experten eine Reduktion von Chlor-Freisetzungen bei Unfällen in der Höhe von 70 bis 80 Prozent.

Die neuen RID-Bestimmungen sehen weiter vor, dass die Cargo-Bahnen und die Infrastrukturbetreiber einen Informationskanal zum Transport gefährlicher Güter einzurichten haben. Dies soll dem Infrastrukturbetreiber einen raschen Überblick über Art und Mengen der beförderten Güter ermöglichen. So können die Ereignisdienste bei einem Unfall jederzeit die Position eines Wagens mit Gefahrgut erkennen und entsprechende Vorkehrungen treffen.

Wegen der im Vergleich zur Strasse deutlich geringeren Unfallhäufigkeit werden Gefahrgüter bevorzugt mit der Bahn transportiert. Doch sind auch diese Transporte auf der Schiene mit einem Restrisiko verbunden. Die Regeln für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) werden im Rahmen des zwischenstaatlichen Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) festgelegt und regelmässig angepasst. Die nächste Änderung des RID tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft, falls nicht mindestens ein Drittel der 42 Mitgliedstaaten der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) bis 31. Mai 2006 Widerspruch erhebt. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz auf einen Widerspruch verzichtet. Es wird auch nicht erwartet, dass andere Staaten Widerspruch bei der OTIF einlegen.

Für den Verkehr innerhalb der Schweiz haben das UVEK, die Industrie und die SBB AG am 27. Juni 2002 eine „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet. Diese sieht vor, dass SBB und Industrie auf freiwilliger Basis die Risiken beim Chlorgastransport markant reduzieren. Aufgrund dieser Verpflichtung wird die Industrie in enger Zusammenarbeit mit den SBB in der Schweiz die neuen Vorschriften frühzeitig übernehmen.


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