Bundesrat verabschiedet Open Government Data-Strategie Schweiz 2014 – 2018

Bern, 16.04.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Open Government Data-Strategie Schweiz 2014 – 2018 verabschiedet. Mit der Bereitstellung von Behördendaten zur freien Wiederverwendung können der Wirtschaft Rohdaten zu innovativen Geschäftsmodellen zur Verfügung gestellt sowie die Transparenz der Verwaltungstätigkeiten gefördert und die verwaltungsinterne Effizienz gesteigert werden.

Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) hat am 13. September 2013 vom Bundesrat den Auftrag erhalten, zusammen mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei eine schweizerische OGD-Strategie zu erarbeiten und die Weiterentwicklung von Open Government Data (OGD) zu koordinieren. Diesem Auftrag wurde gemeinsam mit dem Bundesarchiv in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden sowie Vertretern der Wirtschaft und der Wissenschaft Folge geleistet. Die vorliegende OGD-Strategie zeigt den Nutzen der freien Bereitstellung von Behördendaten auf und bestimmt die Ausrichtung der Tätigkeiten der Bundesverwaltung zur Umsetzung von OGD bis 2018.

Nutzen von OGD und Ziele der OGD-Strategie Schweiz

Der Bundesrat will mit der Etablierung von OGD die Entwicklung der Informationsgesellschaft vorantreiben und die Schweiz in der globalen Informationswirtschaft positionieren. Offene Behördendaten erlauben es innovativen Unternehmen, neue Informationsdienstleistungen zu entwickeln. Sie liefern der wissenschaftlichen Forschung Grundlagen und erlauben Bürgerinnen und Bürger, Parteien und Medien dank OGD einen transparenteren Einblick in die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung.

Ziel der OGD-Strategie Schweiz ist, die Behördendaten der Öffentlichkeit in maschinenlesbaren und offenen Formaten zur freien Wiederverwendung zur Verfügung zu stellen. Im Vordergrund stehen zum Beispiel Daten aus den Bereichen Wetter, Geoinformation, Statistiken, Verkehr, Kriminalität, Umwelt und Energie der Schweiz. Die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen der Datenproduktion in den einzelnen Verwaltungseinheiten sollen überprüft und wo nötig angepasst werden. Die Bereitstellung und Publikation ist über eine zentrale Infrastruktur, über ein nationales OGD-Portal, abzuwickeln. Die Verwendung der Daten soll durch freie, einheitliche und verständliche Nutzungsbedingungen sowie Zusatzinformationen zu den einzelnen Datensätzen, die das inhaltliche und technische Verständnis der Daten erleichtern, unterstützt werden.

Umsetzung der OGD-Strategie Schweiz

Die Umsetzung der OGD-Strategie wird in den zuständigen Departementen und Bundesstellen sichergestellt. Unter der Federführung des Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) werden bis Ende 2014 die Arbeiten am Detailkonzept und die Vorbereitung der Strategieumsetzung abgeschlossen. Die Massnahmen zur Umsetzung von OGD werden ab 2015 durch das Bundesarchiv zentral koordiniert. Sowohl die Kantone und Gemeinden als auch die OGD-Community und die Wirtschaft werden in den Umsetzungsprozess einbezogen. Die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen wird in einem Kooperationsmodell definiert. Die Veröffentlichung der verschiedenen Datensammlungen soll etappenweise und in Abstimmung mit den Daten-Eignern und den potentiellen OGD-Anwendern angegangen werden. Die Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen aus dem öffentlichen Sektor wird geprüft. Das OGD-Pilotportal opendata.admin.ch wird mit dem Ziel weiterentwickelt, dass es zukünftig als nationale Infrastruktur für die Veröffentlichung von Behördendaten eingesetzt werden kann.


Adresse für Rückfragen

Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB
Tel. +41 31 324 79 21, stephan.roethlisberger@isb.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-52688.html