Weiterentwicklung von E-Government Schweiz ab 2016

(Letzte Änderung 16.04.2014)

Bern, 15.04.2014 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat im Hinblick auf die Ende 2015 auslaufende Rahmenvereinbarung zur «E Government-Zusammenarbeit» zwischen Bund und Kantonen an seiner heutigen Sitzung die Weichen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im E-Government gestellt. Im laufenden Jahr werden die strategischen Ziele sowie Varianten für die zukünftige Organisation und Umsetzung von E-Government ausgearbeitet. Diese gelangen 2015 in den politischen Prozess. Der Steuerungsausschuss hat zudem den Abschlussbericht des Aktionsplans 2013 verabschiedet.

Die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen bei der Umsetzung der nationalen E‑Government-Strategie aus dem Jahr 2007 ist in einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung definiert. Diese rechtliche Grundlage hat noch bis Ende 2015 Gültigkeit. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hatte daher im November 2013 seine Geschäftsstelle beauftragt, unter Einbezug der verschiedenen Akteure die nötigen rechtlichen und institutionellen Grundlagen für die E‑Government-Zusammenarbeit ab 2016 zu erarbeiten. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat heute Projektziele, -organisation und -planung verabschiedet sowie die nächsten Schritte beschlossen.

Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung

Seit 2007 treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz dezentral, aber koordiniert voran. Verschiedene Verwaltungsstellen, Organisationen, Vereine und Verbände sind in die Umsetzung der priorisierten E-Government-Vorhaben involviert. Um eine Bestandsaufnahme des bisher Erreichten vornehmen und die heutige Umsetzungsorganisation bewerten zu können, wurde Anfang Jahr eine Umfrage bei den verschiedenen Akteuren durchgeführt. Auf Basis der erhaltenen Rückmeldungen und der Ergebnisse eines ersten Workshops mit den Fachexperten wird nun im Auftrag des Steuerungsausschusses E-Government Schweiz die strategische Weiterentwicklung des Programms E-Government Schweiz angegangen. Dazu gehört die Ausarbeitung von verschiedenen Varianten für eine zukünftige E-Government-Organisation. Diese werden dem Steuerungsausschuss Mitte Jahr vorgelegt und im Anschluss in einer Fachanhörung Kantonen, Gemeinden und Interessengruppen zur Stellungnahme unterbreitet. Der politische Prozess zur Schaffung der zukünftigen rechtlichen Grundlage der E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz wird per Anfang 2015 gestartet.

Neue Stossrichtungen in priorisierten E-Government-Vorhaben

Der Steuerungsausschuss hat von den Projektaktivitäten verschiedener priorisierter Vorhaben Kenntnis genommen. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben «B2.08 - E-Rechnung» hat der Steuerungsausschuss von der Interpellation «14.3113 - Stand E-Billing in der Bundesverwaltung» Kenntnis genommen. Diese stellt Fragen zu den Erfahrungen der Bundesverwaltung mit der E-Rechnung und zu möglichen Massnahmen zur grösseren Verbreitung der E‑Rechnung wie etwa einem Obligatorium für Lieferanten der Bundesverwaltung. Der 2008 mit dem Vorhaben «B1.04 - einheitlicher Personenidentifikator» geplante Einsatz der AHV-Nummer als Personenidentifikator ist heute nur möglich, wenn ein Bundesgesetz (oder im Falle von kantonalen Zuständigkeiten ein kantonales Gesetz) die Verwendung der Nummer ausserhalb der Sozialversicherung regelt. Der Steuerungsausschuss unterstützt daher die Forderung der Konferenz der Finanzdirektorinnen und -direktoren, die Schaffung der nötigen rechtlichen Grundlagen für den breiten Einsatz eines eindeutigen Personenidentifikators unter Gewährleistung des Datenschutzes zu prüfen.

Erfolgreicher E-Government-Aktionsplan 2013

Der Steuerungsausschuss hat den Schlussbericht zum E-Government-Aktionsplan 2013 verabschiedet. Die federführenden Organisationen konnten dank der erhaltenen Unterstützung mehrheitlich die Umsetzung ihrer Projekte beschleunigen und die geplanten Massnahmen umsetzen. Ausserdem hat der Steuerungsausschuss vom Stand des Aktionsplans 2014 und der terminlichen Planung des Aktionsplans 2015 Kenntnis genommen. Im Prozess zum Aktionsplan 2015 sollen die Bedürfnisse der Kantone früher berücksichtigt werden. Die Termine des Aktionsplans 2015 werden auf der Website von E‑Government Schweiz veröffentlicht.


Adresse für Rückfragen

Stephan Röthlisberger
Geschäftsstelle E-Government Schweiz,
Tel. 031 324 79 21, stephan.roethlisberger@isb.admin.ch



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