Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2013

Bern, 11.04.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) blickt auf ein intensives Jahr 2013 zurück. Nebst ihren Kernaufgaben stand für die BA die Weiterführung und Konsolidierung des operativen und administrativen Controllings im Vordergrund. Der Tätigkeitsbericht 2013 dokumentiert, wie umfassend die BA ihren gesetzlichen Auftrag wahrnimmt. Bundesanwalt Michael Lauber zieht nach seinem zweiten Amtsjahr eine positive Bilanz.

Zeit- und ressourcenintensives 2013
Bei der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben war die Auslastung der Abteilungen und Zweigstellen der BA hoch. Prioritätensetzung in der Fallbearbeitung und die Durchlässigkeit der Abteilungen in Bezug auf die Ressourcen prägten das Jahr 2013. So konnten mit gezieltem Einsatz der Kräfte grosse Verfahren wie z.B. der Fallkomplex Siemens erfolgreich abgeschlossen oder im Verfahren um den ehemaligen tschechischen Kohlekonzern "MUS" erstinstanzliche Verurteilungen im Sinne der Anklage erwirkt werden.

Operative Schwerpunkte und neue Aufgaben
Die BA führte auch im Jahr 2013 Untersuchungen wegen Bankdatendiebstählen und konnte diese – teils im abgekürzten Verfahren – abschliessen. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Behandlung umfangreicher grenzüberschreitender Fälle von Geldwäscherei in Verbindung mit Vermögensdelikten und/oder Korruption. In solchen internationalen Fällen zeigte sich die Wichtigkeit der koordinierten Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Eine Herausforderung bildete die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts geschaffene faktische Bundeskompetenz im Bereich "Phishing". Bis Ende 2013 wurden von den Kantonen rund 150 Verfahren an die BA weitergeleitet. Aufgrund der im Berichtsjahr für diesen Bereich noch fehlenden Ressourcen wurden vorerst zwei Verfahren als "Pilotfälle" eröffnet. In den restlichen Verfahren werden – soweit nachvollziehbar – die entsprechenden Geldflüsse überwacht und wenn möglich die sichergestellten Beträge an die Geschädigten von "Phishing"-Attacken rückerstattet. Mit dem per 1. Mai 2013 in Kraft getretenen revidierten Börsengesetz wurden die strafrechtliche Verfolgung und Beurteilung des Insiderhandels und der Kursmanipulation der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt. Dank entsprechender vorbereitender Massnahmen konnte die BA die neu erworbenen Kompetenzen zeitgerecht operativ umsetzen.

Facts & Figures
Im Berichtsjahr konnten 8 Verfahren zur Anklage vor Bundesstrafgericht gebracht werden. Von den insgesamt darin involvierten 23 Beschuldigten wurden 21 verurteilt und 2 freigesprochen. Es konnten zudem 9 abgekürzte Verfahren vor Bundesstrafgericht geführt und rechtskräftig abgeschlossen werden. In 6 dieser Verfahren hat das Bundesstrafgericht die Anklagen der BA zum Urteil erhoben, 3 Anklagen wurden zurückgewiesen. Über das gesamte Jahr wurden 221 neue Strafuntersuchungen eröffnet und 888 erledigt. Zudem wurden 160 Rechtshilfeverfahren erledigt und 1350 sogenannte Massengeschäfte abgeschlossen. Weitaus der grösste Teil der hängigen Strafuntersuchungen im Berichtsjahr betrifft den Deliktsbereich der Geldwäscherei (186 von 367).

Weiterführung und Konsolidierung des Controllings
Die bisherigen Erfahrungen mit dem operativen Verfahrenscontrolling, welches 2012 eingeführt wurde, sind positiv. Das operative Controlling soll innerhalb der BA ein möglichst einheitliches Vorgehen hinsichtlich Struktur, Regelkonformität sowie Zeitaufwand in den einzelnen Verfahren sicherstellen. Erste Erkenntnisse wurden gemeinsam mit den Leitenden Staatsanwälten ausgewertet. Aus diesem Prozess resultierte ein überarbeitetes Controlling-Konzept, welches im September 2013 implementiert wurde. Das Verfahrenscontrolling hat sich als zentrale Optimierungsmassnahme im operativen Bereich bewährt und trägt massgeblich zur Effizienzsteigerung bei der Führung der Verfahren bei. Erfolge zeigen sich explizit im Umstand, dass die Zahl der noch hängigen Verfahren, welche vor 2010 eröffnet wurden, merkbar gesunken ist. Im administrativen Bereich wurde im Berichtsjahr ein administratives Controlling konzipiert und eingeführt. Dieses ist ein wichtiges Führungsinstrument der BA, welches die systematische Kontrolle und zweckmässige Organisation des nicht operativen Bereichs der BA, namentlich des Personal- und Finanzwesens sowie der Informatik sicherstellen soll. Ein wichtiger Schritt dabei war es, die Leitung der Bereiche Personal und Finanzen direkt in die BA zu integrieren (bisher bei den Fachzentren Finanzen und Personal des Generalsekretariats EJPD).

Neuer Stellvertretender Bundesanwalt
Die Vereinigte Bundesversammlung setzte am 19. Juni 2013 mit der Wahl von Paul-Xavier Cornu zum Stellvertretenden Bundesanwalt ein klares Zeichen im Sinne der Kontinuität und Stabilität an der Spitze der BA. 

Der Bericht der Bundesanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2013 ist auf der Homepage der BA (www.bundesanwaltschaft.ch) aufgeschaltet.


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Jeannette Balmer, Mediensprecherin BA, +41 31 324 32 40, info@ba.admin.ch



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