BAZL sieht von Disziplinarmassnahme gegen Mitarbeiter ab

Bern 24. Mai 2006, 24.05.2006 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verzichtet darauf, gegenüber einem Mitarbei-tenden disziplinarische Massnahmen zu ergreifen. Der Mitarbeiter hatte sich in einem Papier an die Eidg. Parlamentarier gegen die Beschaffung neuer Helikopter für die Armee ausgesprochen.

Der BAZL-Mitarbeiter und Pilot hatte im November letzten Jahres in einem Papier, das er National- und Ständeräten zukommen liess, gegen den Kauf von 20 neuen Helikoptern für die Armee Stellung bezogen. Da Angestellte der Eidgenossenschaft laut dem Bundespersonalgesetz verpflichtet sind, die Interessen des Bundes als Arbeitgeber zu wahren, leitete BAZL-Direktor Raymond Cron eine Disziplinaruntersuchung gegen den Mitarbeiter ein. Die Abklärungen führte ein aussen stehender, unabhängiger Jurist durch.

Dieser ist im Rahmen der Untersuchung zum Schluss gelangt, dass das Verhalten des BAZL-Mitarbeiters grundsätzlich als Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber gewertet werden kann. Da das Verfehlen nicht als schwer einzustufen ist und aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Mitarbeiters verzichtet das BAZL darauf, eine disziplinarische Massnahme auszusprechen.


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