Bundesrat verabschiedet Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel

Bern, 09.04.2014 - Der Klimawandel verändert unsere Umwelt. Der Temperaturanstieg und die Veränderung des Niederschlagsregimes stellen nicht nur neue Herausforderungen für den Umgang mit Naturgefahren und die Wasserwirtschaft dar, sondern wirken sich auch auf verschiedene Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, Energieproduktion, Waldwirtschaft und Tourismus aus. Am 9. April 2014 hat der Bundesrat den zweiten Teil seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Der Aktionsplan soll sicherstellen, dass die Schweiz auf die Klimaerwärmung vorbereitet ist.

Die Anzeichen des Klimawandels sind mittlerweile spürbar: die Gletscher schmelzen, steile Bergflanken in den Alpentälern werden instabil, fremde Tier- und Pflanzenarten aus dem Süden breiten sich aus. Gemäss der Klimaszenarien CH2011 von Meteo­Schweiz werden die mittlere Jahrestemperatur in der Schweiz bis Ende des 21. Jahrhunderts um 1.2 bis 4.8°C zunehmen und die Sommerniederschläge um 8 bis 28% abnehmen. Es wird mit einer Zunahme von Extremereignissen und mit deutlichen Veränderungen des Wasserkreislaufs gerechnet.

Der Klimawandel und seine Folgen erfordern eine vorausschauende Klimapolitik. Vordringlich ist und bleibt die Verminderung des Treibhausgasausstosses. Deshalb  verfolgt die Schweiz mit dem CO2-Gesetz als Beitrag zum 2-Grad-Ziel eine aktive Politik zur Reduktion der Treibhausgase. Aber die Erwärmung kann nur begrenzt werden und daher wird die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels immer wichtiger.

Risiken minimieren, Anpassungsfähigkeiten erhöhen

Der Aktionsplan, den der Bundesrat am 9. April 2014 verabschiedet hat, ist der zweite Teil der Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel, deren Grundsätze und Grundzüge am 12. März 2012 genehmigt worden waren. Der Aktionsplan beinhaltet bereits geplante oder zu entwickelnde Massnahmen in neun Sektoren: Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit und Raumentwicklung. Diese Massnahmen sind mehrheitlich im Rahmen der jeweiligen Sektoralpolitiken durchzuführen.

Die Anpassungsmassnahmen der Wasserwirtschaft zielen z. B. darauf ab, die grundlegenden Schutz- und Nutzungsfunktionen der Gewässer auch in einem veränderten Klima zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen die Wasserspeicherung, die Wasserverteilung und die angepasste Wassernutzung. Die Erarbeitung langfristiger Wasserbewirtschaftungspläne sowie die Prüfung der möglichen Rolle künstlicher und natürlicher Seen für die Wasserversorgung und den Hochwasserschutz gehören ebenfalls dazu.

Beim Umgang mit Naturgefahren ist die Anpassung an den Klimawandel integriert in die Strategie Naturgefahren Schweiz und in das integrale Risikomanagement von Naturgefahren. Die Anpassungsmassnahmen haben zum Ziel, klimabedingte Veränderungen der Gefahrensituation frühzeitig zu erkennen, mögliche Schäden durch raumplanerische Massnahmen sowie durch robuste, anpassbare Schutzmassnahmen zu vermeiden und die Vorsorge und Bewältigung von Schadenereignissen zu optimieren (weitere Massnahmen nach Sektoren siehe Kasten). 

Sektorenübergreifende Zusammenarbeit verbessern

Der Aktionsplan zielt ferner auf eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Wissensgrundlagen sowie auf die Koordination und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Anpassung an den Klimawandel ab. Unter anderem soll die Bereitstellung von Klimaszenarien und hydrologischen Szenarien für die Schweiz sichergestellt werden. Zudem werden die Chancen und Risiken des Klimawandels schweizweit analysiert (vgl. Faktenblatt). Die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden bei der Umsetzung der Anpassungsstrategie muss auch verbessert werden. Dabei geht es insbesondere um die Abstimmung der Aktivitäten zwischen den verschiedenen Ebenen. Mit einem Pilotprogramm werden Anpassungsaktivitäten in den Regionen initiiert und gefördert (vgl. Faktenblatt).

Der Aktionsplan setzt den Rahmen für die Umsetzung der Anpassungsstrategie in den Jahren 2014-19. Die Fortschritte bei der Umsetzung der Massnahmen und die damit erzielte Wirkung werden regelmässig überprüft. Spätestens 2019 wird über das weitere Vorgehen bei der Anpassung an den Klimawandel entschieden.

Weitere Massnahmen nach Sektoren:

- In der Landwirtschaft muss die Produktion den veränderten Standortbedingungen angepasst werden. Insbesondere ist zu prüfen, wie die Verlängerung der Vegetationsperiode bestmöglich genutzt werden kann, wie sich die Klimaerwärmung auf schädliche Insekten auswirkt und wie wassersparende Produktionssysteme oder neue Bewässerungsformen gefördert werden können.

- In der Waldwirtschaft muss über die Artenwahl und über spezifische Pflegemassnahmen die Anpassungsfähigkeit des Waldes erhöht werden. Besondere Beachtung gilt Schutzwäldern, deren Wirkung gegen Naturgefahren wegen ungenügender Verjüngung und verminderter Bestandesstabilität beeinträchtigt ist.

- Die Anpassungsmassnahmen im Sektor Energie haben zum Ziel, einerseits den Energiebedarf für das Kühlen und Klimatisieren von Gebäuden zu minimieren und andererseits die Auswirkungen des Klimawandels auf Produktion, Produktionsanlagen und Transportinfrastrukturen für Energie vertieft zu analysieren.

- Im Sektor Tourismus sollen die Massnahmen dazu beitragen, dass die Schweiz auch langfristig ein attraktiver und erfolgreicher Tourismusstandort bleibt. Dazu werden die Angebotsentwicklung und Diversifizierung im Schweizer Tourismus gefördert.

- Die Anpassungsmassnahmen des Sektors Biodiversitätsmanagement ergänzen den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz, der im Herbst 2014 vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Sie haben zum Ziel, die zusätzlichen Risiken für die Biodiversität durch den Klimawandel zu evaluieren, wertvolle Lebensräume zu erhalten und Leistungen der Biodiversität trotz Klimawandel zu gewährleisten.

- Im Sektor Gesundheit geht es darum, die Vorbereitung auf lang andauernde Hitzeperioden zu verbessern und Veränderungen bei Infektionskrankheiten und Krankheitsüberträgern zu überwachen.

- Die Massnahmen der Raumentwicklung haben zum Ziel, die Raumentwicklung anpassungsfähiger gegenüber dem Klimawandel zu machen und das Schadenpotenzial von Naturgefahren zu verringern.


Adresse für Rückfragen

Roland Hohmann, Abteilung Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 465 58 83



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