Mehr Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall

Bern, 09.04.2014 - Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Gefährdungen schützen, die von nichtionisierender Strahlung (NIS) und Schall ausgehen. Er hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Nichtionisierende Strahlung wird beispielsweise von Laserpointern, Medizinlasern oder von Solarien erzeugt. Werden solche Produkte nicht sachgerecht eingesetzt, können sie die Gesundheit schädigen. Das neue Gesetz soll deshalb die korrekte Verwendung regeln, ebenso die Ein- und Durchfuhr, die Abgabe und den Besitz von Produkten, die NIS oder Schall erzeugen. Damit werden Lücken in der bestehenden Gesetzgebung geschlossen. Von der Vorlage nicht betroffen sind ortsfeste Anlagen wie Mobilfunksendeanlagen oder Hochspannungsleitungen. Für diese gelten weiterhin die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes und seiner Verordnungen.

Verboten werden sollen nur Geräte, welche die Gesundheit erheblich gefährden. Davon betroffen sind vorerst starke Laserpointer. Diese gefährden nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern stellen für spezifische Berufsgruppen, wie Pilotinnen und Piloten, ein beträchtliches Sicherheitsproblem dar.

Weniger weitreichende Massnahmen sieht das Gesetz für Produkte vor, die Personen zwar stark belasten können, aber die Gesundheit nicht oder nur geringfügig gefährden, sofern sie sachkundig bedient werden. Dies betrifft  leistungsstarke Produkte wie beispielsweise Medizinlaser für kosmetische Behandlungen. Das neue Gesetz setzt dabei vor allem auf die Ausbildung und Sachkunde der Anbieter.

Von der Regelung betroffen sind schliesslich auch Produkte, welche die Gesundheit nicht gefährden, wenn sie gemäss den Vorgaben des Herstellers verwendet werden. So soll bei Solarien künftig kontrolliert werden können, ob die Betreiber die Vorschriften der Hersteller einhalten. Die unsachgemässe Verwendung von Solarien kann zu Hautschäden und Hautkrebs führen.

Klare Vorgaben sollen zudem gelten, wenn mehrere NIS- und Schall-Produkte zusammen verwendet werden. Dies ist beispielsweise bei Publikumsveranstaltungen wie Konzerten mit Lasershows der Fall.


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