Zwei Bewerbungen für Zivilbetrieb Flugplatz Dübendorf eingereicht

Bern, 07.04.2014 - Die Suche nach möglichen Betreibern für einen zivilen Betrieb des Flugplatzes Dübendorf ist abgeschlossen. Zwei schweizerische Bewerber haben ihr Dossier fristgemäss beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eingereicht. Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich im Sommer, ob Dübendorf als ziviler Flugplatz weitergeführt wird und wer als Betreiber in Frage kommt.

Der Bundesrat hat im Februar 2013 entschieden, einen zivilen Weiterbetrieb des bisherigen Militärflugplatzes Dübendorf zu prüfen. In der Folge hat das BAZL ein öffentliches Ausschreibungsverfahren für mögliche zivile Betreiber des Flugplatzes durchgeführt. Der Anforderungskatalog und die Bedingungen für eine zivile Nutzung wurden zusammen mit dem VBS und anderen Bundesstellen erarbeitet.

Mit Ablauf der Anmeldefrist am 4. April haben zwei Schweizer Bewerber fristgemäss ihre Kandidatur eingereicht. Es handelt sich dabei um die Flugplatz Dübendorf AG und die TopMotion GmbH, die mit dem Air Force Center Dübendorf verbunden ist. Das BAZL wird sich inhaltlich zu den beiden Bewerbungen nicht äussern.

In einem ersten Schritt nehmen nun die beteiligten Bundesstellen eine fachliche Überprüfung der Eingaben vor. Gestützt auf diese Beurteilung wird der Bundesrat im Sommer darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Flugplatz Dübendorf zivil weitergenutzt wird und wer als Betreiber in Frage kommt.

 


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