Keine aggressive Werbung für Kleinkredite

Bern, 02.04.2014 - Der Bundesrat begrüsst das geplante Verbot aggressiver Werbung für Kleinkredite. Dies hält er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einer Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates fest. Es ist für den Bundesrat unbestritten, dass zur Bekämpfung der Überschuldung auch die Werbung für Kleinkredite eingeschränkt werden muss.

Die aufgrund einer parlamentarischen Initiative in die Wege geleitete Revision des Konsumkreditgesetzes sieht vor, dass künftig nicht mehr in aggressiver Weise für Konsumkredite geworben werden darf. Welche Werbung als aggressiv gilt, soll durch die Branche selber in einer Konvention definiert werden. Falls die Selbstregulierung scheitert, legt der Bundesrat fest, was unter aggressiver Werbung zu verstehen ist.

Der Bundesrat unterstützt die vorgeschlagene Einschränkung der Werbung. Aggressive Werbemethoden fördern nach seiner Ansicht unüberlegte Entscheide sowie überstürzte Verpflichtungen und erhöhen das Risiko einer Überschuldung. Zudem laufen sie den Präventionsanstrengungen zuwider, welche die Kompetenzen im Umgang mit Geld fördern wollen. Darüber hinaus sollte nach Ansicht des Bundesrates auch Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht und daher ebenfalls als aggressiv einzustufen ist, verboten werden.

Weitere Änderungen des Konsumkreditgesetzes

Weiter spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass nur noch Kredite, die spätestens nach drei Monaten zurückgezahlt werden müssen, vom Geltungsbereich des Konsumkreditgesetzes ausgeschlossen werden. Nach geltendem Recht sind auch Kredite, die in nicht mehr als vier Raten und spätestens nach zwölf Monaten zurückbezahlt werden müssen, dem Konsumkreditgesetz nicht unterstellt. Diese Ausnahme erlaubt es in der Praxis, Kredite sehr rasch zu vergeben, ohne dabei die finanziellen Verhältnisse der Konsumentin oder des Konsumenten überprüfen zu müssen. In Zukunft soll auf die Kreditfähigkeitsprüfung nur noch verzichtet werden können, wenn der Kredit innerhalb von drei Monaten zurückbezahlt werden muss, da die Folgen des Kreditvertrags für die Konsumentin oder den Konsument in diesem Fall gut absehbar sind. Schliesslich erachtet der Bundesrat die vorgeschlagene Pflicht des Kreditgebers, Konsumentinnen und Konsumenten, die anlässlich des Kreditantrags absichtlich falsche Angaben machen, an die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu melden, aus Gründen des Datenschutzes für problematisch. Es genügt, der IKO zu melden, dass die Kreditvergabe verweigert wurde.


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