WEKO eröffnet Untersuchung wegen möglicher Absprachen im Devisenhandel

Bern, 31.03.2014 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersucht, ob es zwischen verschiedenen Banken zu unzulässigen Absprachen bei der Fixierung diverser Wechselkurse im Devisenhandel (Forex) gekommen ist.

Die WEKO hat heute eine Untersuchung gegen die Schweizer Banken UBS AG und Credit Suisse AG, die Zürcher Kantonalbank, die Bank Julius Bär & Co. AG sowie die ausländischen Finanzinstitute JP Morgan Chase & Co., Citigroup Inc., Barclays Bank plc. und Royal Bank of Scotland Group plc. eröffnet. Es bestehen Anhaltspunkte, dass zwischen diesen Banken Wettbewerbsabreden zur Manipulation von Wechselkursen im Devisenhandel getroffen wurden. Die möglichen Verhaltensweisen betreffen insbesondere die folgenden Tatbestände: den Austausch von vertraulichen Informationen, die allgemeine Koordination in Bezug auf Transaktionen mit anderen Marktteilnehmern zu abgesprochenen Preisniveaus, koordinierte Handlungen zur Beeinflussung des WM/Reuters Fix sowie die Koordination von Kauf und Verkauf von Devisen in Bezug auf bestimmte Gegenparteien. Aufgrund der gegenwärtig vorliegenden Informationen gehen die Wettbewerbsbehörden davon aus, dass die wichtigsten Währungen vom angezeigten Verhalten betroffen sind.

Die Wettbewerbsbehörden können derzeit nicht ausschliessen, dass bei den angeblichen Abreden weitere Banken und Finanzintermediäre (Broker) beteiligt waren.

Das Sekretariat der WEKO hatte bereits am 30. September 2013 eine Vorabklärung in gleicher Sache eröffnet.

 


Adresse für Rückfragen

Dr. Rafael Corazza
031 322 20 41
079 652 49 57
rafael.corazza@weko.admin.ch

Dr. Olivier Schaller
031 322 21 23
079 703 80 07
olivier.schaller@weko.admin.ch



Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-52475.html