Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2014

Bern, 26.03.2014 - Der Bundesrat hat heute den Nachtrag I zum Voranschlag 2014 verabschiedet. Damit legt er dem Parlament 17 Nachtragskredite in einem finanzierungswirksamen Umfang von 131 Millionen Franken vor. Die Nachtragskredite führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der mit dem Voranschlag bewilligten Ausgaben um 0,1 Prozent.

Bei den beantragten Krediten handelt es sich mehrheitlich um Investitionen. Neben den Aufstockungen für den Unterhalt der Immobilien der Armee (38,0 Mio.) fällt hauptsächlich der Mehrbedarf für Investitionsbeiträge an die Fachhochschulen ins Gewicht (50,0 Mio.). Der Bund beteiligt sich gestützt auf das Fachhochschulgesetz mit einem Drittel an den Investitionen der Fachhochschulen. Die Entwicklung der Fachhochschulen und der damit erfolgte Konzentrationsprozess haben in den Kantonen zu grossen Bauinvestitionen geführt. Die im Voranschlag 2014 eingestellten Mittel reichen nicht aus, um dem Baufortschritt nachzukommen. Deshalb ist ein Nachtragskredit notwendig. Bei den Immobilien der armasuisse ist ein langjähriger Nachholbedarf an Instandhaltungsmassnahmen bei bestehenden Infrastrukturen zu beheben. Auch hier ist der Projektfortschritt rascher als erwartet, weshalb ein Nachtragskredit beantragt wird.

Die weiteren Aufstockungen im Transferbereich betreffen die Finanzierung des Infrastrukturbetriebs der Privatbahnen (5,5 Mio.) sowie Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit den EU-Filmförderungsprogrammen (5,0 Mio.). Durch die Sistierung der Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am Filmförderprogramm Media in den Jahren 2014-2020 entstehen der Schweizer Filmbranche bereits im laufenden Jahr finanzielle Ausfälle. Die Finanzierung von nationalen Ersatzmassnahmen machen einen Nachtragskredit von 5 Millionen erforderlich.

Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben entsprechen insgesamt 0,1 Prozent der mit dem Voranschlag 2014 bewilligten Gesamtausgaben und liegen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2007-2013: 0,2 %).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen und dabei nachzuweisen, dass erstens der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, zweitens ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und drittens nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


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