Sicherheit in den schweizerischen Eisenbahntunnels - Die Analyse des BAV

Bern, 22.01.2001 - Im Auftrage des Vorstehers des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK), Bundespräsident Moritz Leuenberger, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Laufe des vergangenen Jahres die Sicherheit der Schweizer Eisenbahntunnels untersucht. Dabei konnte grundsätzlich ein hohes Sicherheitsniveau attestiert werden. Deshalb sind im Interesse der Sicherheit keine betrieblichen Sofortmassnahmen erforderlich. Trotzdem sind bei einzelnen, insbesondere langen Tunnels der bauliche Zustand, die betrieblichen Abläufe sowie die vorgesehenen Rettungskonzepte zu optimieren. Der vom Departementschef genehmigte Untersuchungsbericht ging an nun an die Bahnen mit dem Auftrag, bis spätestens Ende September 2001 für diese Tunnels Massnahmen zur Optimierung des Sicherheitsstandards vorzuschlagen.

Nach den Bränden im Mont-Blanc- und im Tauern-Strassentunnel 1999 wurde in einem ersten Schritt die Sicherheit der langen Tunnels auf den schweizerischen Autobahnen durch das Bundesamt für Strassen ASTRA untersucht. Mitte September 1999 nahm das BAV im Auftrage des Departementes die Überprüfung der Sicherheit in den schweizerischen Eisenbahntunnels an die Hand.

In die Untersuchung wurden 689 Tunnels einbezogen, die am 1.1.2000 in Betrieb standen. Im Rahmen einer Gesamtschau hat das BAV die Eisenbahntunnels nach gewissen Kriterien beurteilt wie beispielsweise Bauart (Einspur- oder Doppelspurtunnel, Länge und Zustand, Verkehrsmengen sowie Art des Verkehrs (Anteil des Personen- und Güterverkehrs). Ebenso wurden die Eignung des eingesetzten Rollmaterials, die Länge der Fluchtwege, die Interventionsmöglichkeiten der Rettungsdienste und die vorgesehene Information der Reisenden bei einem allfälligen Zwischenfall analysiert.

Die Analyse

Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass die häufigsten Unfallursachen bei Eisenbahnen wie z.B. Niveauübergänge, im Tunnel gar nicht auftreten können. Statistisch gesehen ist eine Fahrt im Tunnel somit grundsätzlich sicherer als auf offener Strecke. Die Untersuchung des BAV hat ergeben, dass 579 der 689 beurteilten Tunnels (84 Prozent) sicherheitstechnisch unproblematisch sind. Dabei handelt es sich grösstenteils um Tunnels von höchstens 300 Metern Länge, die bei einem Zwischenfall relativ rasch evakuiert werden können. Bei 84 Tunnels mit einer Länge von 300 bis 3000 Metern sind zusätzliche Massnahmen zu prüfen.

Rettungsmassnahmen optimieren

Bei 26 Tunnels, von denen die meisten über 3000 Meter lang sind, erachtet das BAV Massnahmen als gerechtfertigt. Dazu gehören solche zur Verhinderung von Schadensereignissen und zur Schadensminderung wie auch solche zur Unterstützung der Fremd- und Selbstrettung, z.B.: Gehwege mit Handläufen, Beleuchtung, Lüftung sowie Fluchtwegmarkierungen. Zudem sind zahlreiche Tunnelportale für die Strassenfahrzeuge der Rettungskräfte nur schwer zugänglich und die Kommunikationsmöglichkeiten im Tunnel sind teilweise unzureichend oder fehlen.

Unfallprävention

Dabei darf nicht ausser acht gelassen werden, dass Rettungseinsätze in Tunnels immer schwieriger sind als auf offener Strecke. Deshalb gilt das Hauptaugenmerk der Unfallprävention und der Schadensminderung. Die Sicherheit in Eisenbahntunnels hängt also auch vom Zustand und der Ausrüstung des Rollmaterials (z.B. Notbremsüberbrückung während der Fahrt im Tunnel, usw.) und der technischen Ausrüstung der Infrastruktur (z.B. Heissläuferortungsanlagen, Achszähler, usw.) ab.

Weitere wichtige Faktoren sind die Einhaltung der Beladungsrichtlinien für Güterwagen und die Beachtung der Vorschriften für Gefahrenguttransporte. Zudem müssen die Reisenden darüber informiert sein, wie sie sich im Ereignisfall zu verhalten haben. Die Untersuchung hat ergeben, dass hier für die Bahnunternehmen noch Nachholbedarf besteht.

Weitere Massnahmen

Das BAV hat einen Katalog von möglichen Massnahmen erarbeitet. Die untersuchten Tunnels unterscheiden sich jedoch stark in bezug auf die örtlichen Begebenheiten, das verkehrende Rollmaterial, den Betrieb sowie die Organisation der Rettungsdienste. Daher erachtet das BAV es nicht als sinnvoll, allgemeingültige Massnahmen festzulegen.

Da die Bahnunternehmen die örtlichen Begebenheiten bestens kennen und grundsätzlich für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs verantwortlich sind, hat das BAV sie beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, um den Sicherheitsstandard anzuheben. Diese Massnahmenvorschläge sollten in bezug auf das Rollmaterial bis Mitte Juni und für die weiteren Bereiche, zeitlich gestaffelt, bis spätestens Ende September 2001 vorliegen.


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