BPV: Gut gerüstet für die Zukunft

Bern, 23.05.2006 - Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) nimmt die Umsetzung des Anfang 2006 in Kraft gesetzten Versicherungsaufsichtsgesetztes gut gerüstet in Angriff. Der Paradigmawechsel hin zu einer risikobasierten Aufsicht trifft auch die Versicherungsbranche in einer wirtschaftlich günstigen Phase. Direktor Herbert Lüthy hat die erfolgreiche Neuausrichtung des BPV zum Anlass genommen, seinen Rücktritt auf Ende Jahr einzureichen.

Die Umsetzung des auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzten Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG sowie der dazugehörigen Aufsichtsverordnung AVO fällt in ein Umfeld, das sowohl für die Versicherungsbranche wie für den zuständigen Regulator – das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) – als günstig zu bezeichnen ist.

Einerseits hat sich die schweizerische Assekuranz weiter von den schwierigen Jahren 2001 und 2002 erholt und verfügt nun insgesamt wieder über eine gesunde Eigenkapitalbasis, anderseits konnte das BPV seine im Jahr 2003 begonnene Neuausrichtung sowohl organisatorisch wie inhaltlich weitgehend abschliessen. Nach dem vom Parlament im Dezember 2005 gutgeheissenen Ausbauentscheid kann das Amt nun gezielt auf diese umsetzungsrelevante Phase hin verstärkt werden.

Resultate des SST-Feldtest 2005

Im Rahmen der Neuausrichtung der Aufsicht wurde die risikobasierte Aufsicht entwickelt, insbesondere durch den Schweizer Solvenztest (SST) für alle beaufsichtigten Versicherungsunternehmen. Der SST bestimmt die Höhe des hinsichtlich der Risiken erforderlichen Kapitals ("Zielkapital"). Das verfügbare Kapital („Risikotragendes Kapital“) muss mindestens diesem Zielkapital entsprechen. Andernfalls müssen entweder das Kapital erhöht oder die Risiken abgebaut werden. Beim SST greift eine ökonomische Sichtweise, das heisst, sämtliche relevanten Faktoren werden nicht unter statutarischen, sondern ökonomischen Gesichtspunkten bewertet.

Nach einem ersten Feldtest im Jahr 2004 wurde im letzten Jahr ein zweiter für den Gesamtmarkt repräsentativer Testlauf begonnen, der rund 93% des Gesamtprämienvolumens im Lebensversicherungs- und rund 85% des Gesamtprämienvolumens im Schadenversicherungsmarkt abdeckt. Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Es besteht nur ein sehr schwacher Zusammenhang zwischen der statutarischen Solvenz nach Solvenz I und der Solvenz nach SST. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die geforderte Solvabilitätsspanne nach Solvenz I die Markt- und Kreditrisiken nicht berücksichtigt.
  • Trotz der drastischen Reduktion der Aktienquote nach den schlechten Erfahrungen der Jahre 2001 und 2002 macht das Marktrisiko immer noch 50% bis 80% des Kapitalbedarfs der Versicherungsunternehmen aus.
  • Der Anteil der Versicherungsrisiken am Gesamtrisiko ist das zweitwichtigste Risiko bei den Lebensversicherern wie auch bei den Schadenversicherern.
    Das Kreditrisiko, welches das Risiko des Ausfalls von Schuldnern aller Art ausdrückt, ist im Unterschied zu den Banken für die Versicherungswirtschaft von untergeordneter Bedeutung.
  • Für die grossen Lebens- und Schadenversicherer gilt der SST bereits ab 2006. Kleinere Gesellschaften hingegen haben zwei Jahre Zeit, um das nötige Know-how aufzubauen und einen verantwortlichen Aktuar zu finden. Innert fünf Jahren schliesslich haben die Versicherungsunternehmen das zur Bedeckung des Zielkapitals erforderliche risikotragende Kapital nachzuweisen.

BPV fördert freiwillige Transparenz von Versicherern

Basierend auf den neuen gesetzlichen Grundlagen definiert das BPV seine Aufsichtsphilosophie über die zentralen Begriffe risikobasiert, prinzipienbasiert und wettbewerbsorientiert. Damit will das BPV die Selbstregulierung durch den Finanzmarkt so weit wie möglich unterstützen und fördern.

In diesem Sinn unterstützt das BPV die freiwillige Transparenz von Versicherungsunternehmen. Es ist sowohl für die Versicherten, als auch für den Versicherungsmarkt wünschenswert, wenn Versicherungsunternehmen relevante Risikoinformationen sowie ihr Rating oder ihre Ausfallwahrscheinlichkeit gemäss SST veröffentlichen, so dass sich die Marktteilnehmer ein Bild darüber machen können, in welchem Mass das Versicherungsunternehmen die regulatorischen Vorgaben übertrifft. Dabei definiert das BPV seine Rolle als Aufsichtsbehörde nicht primär über die Formulierung von detaillierten Transparenzanforderungen. Vielmehr sollen der Markt und die relevanten Marktteilnehmer selbst nach mehr und relevanter Information verlangen.

Rücktritt von Direktor Herbert Lüthy

Herbert Lüthy hat Bundesrat Hans-Rudolf Merz von seinem Wunsch in Kenntnis gesetzt, auf Ende 2006 von seinem Amt als Direktor des Bundesamts für Privatversicherungen (BPV) zurückzutreten. Der 63-jährige Direktor hat das BPV im Oktober 2002 in einer sowohl für die Versicherungsbranche wie das Amt sehr schwierigen Zeit übernommen. Aus der Privatwirtschaft kommend, hat er das BPV erfolgreich auf die Anforderungen einer zusehend globalisierten Branche neu ausgerichtet. Pionierarbeit hat Herbert Lüthy insbesondere bei der Entwicklung des Schweizer Solvenztest (SST) geleistet.


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Patrick Jecklin, Mediensprecher BPV, Tel. 031 325 01 65



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