EKR - Schutz gegen Rassendiskriminierung muss verstärkt werden

Bern, 20.03.2014 - Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR äussert sich aus Anlass des Internationalen Tags zur Beseitigung der Rassendiskriminierung vom 21. März zu den Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen Rassismus CERD. Dieser empfiehlt der Schweiz, den Schutz vor rassistischer Diskriminierung im Schweizer Rechtssystem auszubauen sowie Stereotypen und Stigmatisierungen zu bekämpfen.

Der UNO-Ausschuss gegen Rassismus CERD hat vor Kurzem seine Empfehlungen an die Schweiz zur Bekämpfung von Rassismus veröffentlicht. Er lobt darin die Anstrengungen des Bundes und der Kantone in der Integrationspolitik, legt aber auch den Finger auf Lücken beim Rechtsschutz vor rassistischer Diskriminierung, auf die Notwendigkeit, Sensibilisierungskampagnen gegen Rassismus zu führen, und schliesslich auf die Gefahr, durch stereotype Darstellung in den Medien und der Politik Minderheitengruppen zu stigmatisieren.

Das Fehlen einer zivilgesetzlichen Grundlage gegen rassistische Diskriminierung, welche den Opfern in den lebenswichtigen Bereichen Wohnen und Arbeiten einen direkten Rechtsweg eröffnet, gibt zu Besorgnis Anlass.

Die Praxis der Schweizer Gerichte lässt den politischen Diskurs trotz seiner fremdenfeindlichen und rassistischen Züge unangetastet. Der neuste Bundesgerichtsentscheid über einen Fall rassistischer Beschimpfung vom 21. 2. 2014 trägt zur restriktiven Auslegung der Rassendiskriminierung im Strafrecht bei. CERD empfiehlt der Schweiz eine umfassende Gesetzgebung im Geiste des Übereinkommens und eine stringentere Anwendung des Strafrechts.

Auf die Vermeidung von indirekter Diskriminierung bei gesetzlichen Regelungen sei zu achten, empfiehlt CERD. Die EKR teilt diese Einschätzung und wird sich wie bis anhin um einen Ausbau der rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung bemühen.

In der Öffentlichkeit vermisst der Ausschuss klare und positive Kampagnen, die den Rassismus bekämpfen. Das zwanzigjährige Jubiläum der Rassismusstrafnorm 2015 bietet der EKR die Gelegenheit, eine solche Kampagne zu lancieren.

Schliesslich spricht CERD in seinen Empfehlungen an die Schweiz die Stigmatisierung gewisser Gruppen in den Medien an. Die EKR steht in einem konstruktiven Dialog mit Medienvertretern/-innen, wie Medienschaffende vermehrt sensibilisiert werden können.


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Sabine Simkhovitch-Dreyfus, Vizepräsidentin der EKR, Tel. 078 707 2767
Doris Angst, Geschäftsführerin der EKR, Tel. 31 324 12 93 (EKR Sekretariat)



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