Widerrufsrecht bei Telefonverträgen und beim Online-Handel

Bern, 14.03.2014 - Der Bundesrat begrüsst die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen bei Telefon- und Fernabsatzverträgen. Dies hat er am Freitag in seiner Stellungnahme zu einer Parlamentarischen Initiative festgehalten. Die Möglichkeit des Widerrufs soll die Konsumentinnen und Konsumenten bei Telefonverträgen sowie beim Versand- und Online-Handel besser schützen.

Aufgrund einer Parlamentarischen Initiative hat die Rechtskommission des Ständerats die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten im gesamten Fernabsatzgeschäft vorgeschlagen. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll folglich Verträge umfassen, die geschlossen werden, ohne dass sich die Vertragsparteien physisch begegnen. Weil die Konsumentin oder der Konsument bei solchen Verträgen überrascht oder überrumpelt werden und oft den Vertragsgegenstand vor dem Vertragsschluss nicht prüfen kann, besteht ein erhöhtes Schutzbedürfnis.

Im geltenden Recht besteht lediglich bei den sogenannten Haustürgeschäften ein gesetzliches Widerrufsrecht von sieben Tagen. Dass nun ein Widerrufsrecht von 14 Tagen auch für Telefon- und Fernabsatzverträge eingeführt werden soll, entspricht dem Konsumentenschutz der übrigen europäischen Länder.


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