Fall Perinçek: Schweiz ersucht um Neubeurteilung durch die Grosse Kammer

Bern, 11.03.2014 - Die Schweiz wird im Fall Perinçek den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) um eine Neubeurteilung durch die Grosse Kammer ersuchen. Dies hat das Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden. Die Neubeurteilung soll Klarheit darüber schaffen, über welchen Spielraum die Schweizer Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm verfügen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht die Möglichkeit einer Neubeurteilung durch die Grosse Kammer u.a. in Fällen vor, die eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention aufwerfen. Im vorliegenden Fall steht das Interesse an der Klärung der Frage im Vordergrund, über welchen Spielraum die innerstaatlichen Behörden bei der Anwendung der Antirassismusstrafnorm des Strafgesetzbuches (Art. 261bis StGB) verfügen. Die Schweiz hatte diese am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Strafnorm geschaffen, um Lücken im Strafrecht zu schliessen und damit der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beitreten zu können.

Der türkische Staatsangehörige Dogu Perinçek war im Kanton Waadt am 9. März 2007 gestützt auf Art. 261bis StGB zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden, weil er den Genozid an den Armeniern geleugnet hatte. Das Waadtländer Kantonsgericht und das Bundesgericht wiesen die Beschwerden gegen die Verurteilung ab. Die zuständige Kammer des EGMR stellte in ihrem Urteil vom 17. Dezember 2013 fest, dass die Verurteilung das Recht des Beschwerdeführers auf Meinungsfreiheit verletzt.


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