Teilnahme an den EU-Programmen Erasmus+, Horizon2020 und MEDIA

Bern, 07.03.2014 - Der Bundesrat hat vom Entscheid der EU-Kommission Kenntnis genommen, die Schweizer Assoziierung an den Programmen Erasmus+, Horizon 2020 und MEDIA zu sistieren und die Schweiz für 2014 als Drittland zu behandeln. Er hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) respektive das Bundesamt für Kultur (BAK) mit der Erarbeitung von Übergangslösungen für diese drei Programme beauftragt.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, sowohl für die Programme im Bereich Bildung und Forschung wie auch im Bereich der Filmförderung Übergangslösungen auszuarbeiten. Damit will der Bundesrat Schweizerinnen und Schweizern weiterhin die Möglichkeit offen halten, indirekt am Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014–2020 Erasmus+ teilzunehmen. Konkret bedeutet dies, dass analog zur Beteiligungsform vor 2011 eine komplementäre Finanzierung für die Förderung von Personen und Projekten mit eigenen Beurteilungs- und Finanzierungskriterien für Schweizer Institutionen ausgearbeitet werden soll.

Gleichzeitig ist der Bundesrat gewillt, auch Forschende in der Schweiz zu unterstützen, die aufgrund der Sistierung der Verhandlungen im Forschungsprogramm Horizon2020 von der Forschungszusammenarbeit im Jahre 2014 behindert oder ausgeschlossen sind. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wurde beauftragt, eine Übergangslösung 2014 für die direkte Finanzierung von Forschenden in der Schweiz in Verbund- und Einzelprojekten im Zusammenhang mit dem Horizon2020-Projekt auszuarbeiten.

Schliesslich hat der Bundesrat einer Übergangslösung zugestimmt, welche die wegfallenden Gelder des Filmförderungsprogramms MEDIA im Umfang von 5 Millionen Franken kompensieren soll, und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit deren Umsetzung beauftragt. Damit soll die Fortsetzung der laufenden Projekte und ein möglicher Wiedereinstieg ins MEDIA-Programm ermöglicht werden. Der volle Zugang zum europäischen Filmmarkt und dessen Netzwerk wird durch diese Massnahmen hingegen nicht zu ersetzen sein.

Die Übergangslösungen in den besagten drei Programmen wurden nötig, nachdem die EU im Nachgang zur Abstimmung über die Masseneinwanderung die Verhandlungen in den besagten drei Teilbereichen sistiert und die Schweiz am 26. Februar 2014 in den Status eines Drittstaates zurückgesetzt hatte.

Der Bundesrat arbeitet weiterhin daran, auch im Kontakt mit der EU, das Ergebnis der Abstimmung vom 9. Februar 2014 über die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ koordiniert und im Interesse der von den Abkommen betroffenen Personen, ob schweizerischer oder europäischer Nationalität, umzusetzen und Lösungen für die offenen Dossiers zu finden.             


Adresse für Rückfragen

Rudolf Christen, Informationschef WBF,
Tel. 031 322 39 60.

Peter Lauener, Pressesprecher EDI,
Tel. 031 322 82 31.

Jean-Marc Crevoisier, Informationschef EDA,
Tel. 031 322 31 53.


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-52251.html