Ergebnisbericht zur Änderung der Rechtsgrundlagen WEA

Bern, 07.03.2014 - Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 das VBS beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Weiterentwicklung der Armee durchzuführen. Das Verfahren dauerte bis am 17. Oktober 2013. Nun hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die Botschaft zu erstellen. Diese soll ihm bis zur Sommersession 2014 vorgelegt und ans Parlament überwiesen werden.

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) wird von den vernehmlassenden Organisationen grösstenteils begrüsst. Die meisten zentralen Neuerungen der WEA werden positiv aufgenommen. Zu diskutieren gibt noch der vorgesehene zweiwöchige Wiederholungskurs. Bei der Koordination von Bildung und Armee werden von verschiedenen Seiten noch Nachbesserungen gefordert.

Die meisten Kantone begrüssen die Stärkung der Territorialregionen. Sie verlangen zudem, dass mehr Mittel zur Unterstützung der zivilen Behörden bereitgestellt und dass Armee und Bevölkerungsschutz noch besser aufeinander abgestimmt werden. Ein wesentlicher Faktor für die Zustimmung zur WEA ist das Stationierungskonzept. Aus diesem Grund soll es auch in der Botschaft seinen Platz erhalten. Eine Mehrheit der Kantone möchte ihre Rolle in der Militärverwaltung im Gesetz festgehalten haben.

Mit der Änderung der Rechtsgrundlagen der WEA sollen die in früheren Berichten und Bundesbeschlüssen festgehaltenen Eckwerte zur Weiterentwicklung der Armee rechtlich umgesetzt werden. Neu geregelt werden die Aufgaben und der Bestand der Armee. Zudem wird die Militärgesetzgebung im Bereich der subsidiären Unterstützungseinsätze an die heutige Praxis angepasst.


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