A1-Ausbau Nordumfahrung Zürich: UVEK verzichtet auf Weiterzug an das Bundesgericht

Bern, 28.02.2014 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nach vertiefter Prüfung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbauprojekt der Zürcher Nordumfahrung beschlossen, auf einen Weiterzug an das Bundesgericht zu verzichten. Den Ausschlag dafür gab zum einen, dass die Plangenehmigung des UVEK in zentralen Punkten vom Bundesverwaltungsgericht gestützt wurde. Zum anderen will das UVEK Verzögerungen vermeiden: Die unbestrittenen Elemente des Ausbauvorhabens sollen so rasch wie möglich umgesetzt werden.

Um die Verkehrssituation im Bereich der Nordumfahrung Zürich zu verbessern, hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) dem UVEK Ende 2008 ein umfassendes Projekt zur Genehmigung unterbreitet. Geplant sind die durchgehende Erweiterung der Nationalstrasse zwischen dem Limmattaler Kreuz und der Verzweigung Zürich Nord von vier auf sechs Spuren, der Bau einer dritten Tunnelröhre am Gubrist, die Verschiebung des Halbanschlusses Weiningen und der Umbau des Autobahnanschlusses Zürich Affoltern. Zudem sollen die Entwässerung der Nationalstrasse auf den neuen Stand der Gesetzgebung gebracht und auf der Ostseite des Gubrist eine Überdeckung erstellt werden.

Gegen die am 31. Januar 2012 erteilte Plangenehmigung des UVEK wurden mehrere Beschwerden eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese in drei Urteilen, die am 29. Januar 2014 beim Departement eingegangen sind, teilweise gutgeheissen und das ASTRA verpflichtet, verschiedene Prüfaufträge auszuführen. Da das Bundesverwaltungsgericht die Plangenehmigung in zentralen Punkten gestützt hat, verzichtet das UVEK auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. So hat das Bundesverwaltungsgericht die beim Westportal des Gubristtunnels von der Gemeinde Weiningen geforderte 270 Meter lange Überdeckung der A1 als wirtschaftlich unverhältnismässig beurteilt und deshalb abgelehnt. Die erzielbare Lärmreduktion sei im Verhältnis zu den Mehrkosten zu gering. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch den Standort des bei Weiningen notwendigen Rauchauslasses der geplanten dritten Röhre des Gubristtunnels bestätigt. Dieser ist für die Realisierung des grossen Bauvorhabens unabdingbar.

Das UVEK will mit dem Verzicht auf einen Weiterzug auch Verzögerungen vermeiden. Die unbestrittenen Elemente des Ausbauvorhabens sollen so rasch wie möglich umgesetzt werden. Das ASTRA prüft nun insbesondere, ob die Stausituation ab Anschluss Affoltern in Richtung Anschluss Zürich-Seebach zügig entschärft werden kann.

Prüfaufträge für einzelne Projektteile

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem ASTRA unter anderem folgende Prüfaufträge erteilt:

  • 100-m-Überdeckung am Westportal des Gubrist-Tunnels
  • Alternativ-Standort für den vorgesehenen Installationsplatz Weiningen
  • Standort für die Strassenabwasser-Behandlungsanlage (SABA) Limmat
  • Verbesserungen im Bereich der Emissionsbegrenzung und des Immissionschutzes

Zur Überdeckung Weiningen laufen seit längerem Gespräche zwischen der Gemeinde Weiningen, dem Kanton Zürich und dem ASTRA. Diese betreffen auch die vom Bundesverwaltungsgericht erwähnte Überdeckung von 100 Metern.

Das UVEK anerkennt, dass das Projekt im Rahmen der Detailprojektierung in einigen Punkten Optimierungspotential hat. Die Urteile betreffend erneute Prüfung der oben aufgeführten Projektelemente verursachen allerdings einen zeitlichen Mehraufwand. Das genaue Ausmass kann heute noch nicht abgeschätzt werden, weil dies auch von einem allfälligen Weiterzug der Urteile anderer involvierter Parteien an das Bundesgericht abhängt.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation UVEK, Tel. +41 58 462 55 11


Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-52171.html