Schweiz präsentiert vor UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung Bericht über Massnahmen gegen Diskriminierung

Bern, 17.02.2014 - Der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung hat am 14. und 17. Februar 2014 den aktuellen Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) begutachtet. Eine Delegation des Bundes und der Kantone haben den Bericht in Genf präsentiert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Der Bericht wurde im November 2012 vom Bundesrat genehmigt. Er enthält Ausführungen zur rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz seit der Präsentation des letzten Staatenberichts im August 2008. Die Praxis bei der Handhabung des Straftatbestandes der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) hat sich gefestigt und auf allen staatlichen Stufen wurden eine Vielzahl an Massnahmen ergriffen, um jeder Form rassistischer Diskriminierung entgegen zu treten.

Der Staatenbericht führt insbesondere Massnahmen auf Gesetzgebungs-, Gerichts-, und Verwaltungsebene auf, die ergriffen wurden, um das Übereinkommen umzusetzen. Die Überprüfung des Berichts findet jeweils in einer Atmosphäre des Dialogs zwischen dem Expertenausschuss und den Vertragsstaaten statt. Die Präsentation ist öffentlich, und interessierte Private und NGOs können ihr beiwohnen. Im Anschluss an dieses Verfahren formuliert der Expertenausschuss schriftlich seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.

Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und sieht Verpflichtungen vor, um diese zu bekämpfen und um ihr vorzubeugen. Am 1. Februar 2014 waren 176 Staaten Vertragsparteien der Konvention, die Schweiz ist ihr im November 1994 beigetreten.

Weitere Informationen zu den Berichten der Schweiz finden Sie auf der Internetseite des EDA und der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im EDI.


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