Bundesrat beschliesst Massnahmen zum Schutz der IKT-Infrastrukturen des Bundes

Bern, 05.02.2014 - Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse über die nachrichtendienstlichen Aktivitäten des Auslands hat der Bundesrat eine Aussprache über die Bedrohungslage für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) des Bundes geführt. Besonders kritische IKT-Infrastrukturen für die Bundesverwaltung sollen aus Gründen der Staatssicherheit künftig von ihr selbst oder im Falle der Externalisierung nur von inländisch beherrschten Unternehmen erbracht werden.

Die aktuellen Erkenntnisse zur nachrichtendienstlichen Ausforschung elektronischer Daten durch Dienststellen ausländischer Staaten haben den Bundesrat veranlasst, eine vertiefte Analyse und Einschätzung der Bedrohungslage für die gesamte Erstellung von IKT-Leistungen für die Bundesverwaltung vorzunehmen. Die Grundsätze zur IKT-Leistungserstellung, welche aus dieser Analyse abgeleitet werden, sollen die Departemente und die Bundeskanzlei in die Lage versetzen, entsprechend dem individuellen Schutzbedarf die Erstellung der von ihnen eingesetzten IKT-Leistungen zu überprüfen und allfällige zusätzliche Schutzmassnahmen zu treffen.

Basierend auf den Erkenntnissen zur aktuellen Bedrohungslage will der Bundesrat aus Gründen der Staatssicherheit Betriebsleistungen für besonders kritische und zentrale Infrastrukturen der Bundesverwaltung wo möglich nur an Unternehmen vergeben, welche ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen.


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