Empfehlungen zur Nutzung des tiefen Untergrundes

Bern, 04.02.2014 - Die Eidgenössische Geologische Fachkommission sieht einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Koordination der Nutzung des Untergrunds. Sie hat über das zuständige Departement VBS entsprechende Handlungsempfehlungen zuhanden des Bundesrates ausgearbeitet. Konkreter Anlass waren die zahlreichen neuen Projekte für die Nutzung der Geothermie zur Erzeugung von Elektrizität und die Prospektion von Erdgas.

Bereits im März 2009 hat die Eidgenössische Geologische Fachkommission (EGK) in ihrem Rapport an den Bundesrat festgestellt, dass ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Koordination der Nutzung des Untergrunds besteht. Im Rahmen einer ihrer Aufgaben - der Beratung des Bundesrates und der Departemente in geologischen Grundsatzfragen - geht die Kommission nun einen Schritt weiter. Mit zehn Handlungsempfehlungen zeigt sie auf, was aus ihrer Sicht zu machen wäre, um diese Koordination zu verbessern.

Geothermieprojekte zeigen den Handlungsbedarf
Ausschlaggebend für die Ausarbeitung der Empfehlungen waren die zahlreichen neuen Projekte für die Nutzung der Geothermie zur Erzeugung von Elektrizität und die Prospektion von Erdgas. Damit verbunden sind Befürchtung weiter Teile der Bevölkerung bezüglich der Bewegungen des Untergrunds, die durch Tiefenbohrungen ausgelöst werden können oder von Umweltschäden durch die künstlich erzeugte Vergrösserung der Gesteinsdurchlässigkeit (Fracking).

Gemeinsames Vorgehen von Bund und Kantonen
Um die kantonal festgelegten Nutzungsrechte des Untergrunds (Regalrecht) mit dem Grundeigentum und den nationalen Interessen in Einklang zu bringen, ist ein ganzheitliches Vorgehen unerlässlich. So sehen die Handlungsempfehlungen der EGK vor, zusammen mit den Kantonen Ziele und Grundsätze festzulegen, die zu einer sicheren, geordneten und nachhaltigen Nutzung des Untergrundes führen. Darüber hinaus sollten Massnahmen definiert werden, damit diese Ziele erreicht werden können. Ferner wäre die Raumplanung mit Grundsätzen über die Nutzung des Untergrundes zu ergänzen. Der Bund könnte die Kantone bei der Planung des Untergrunds unterstützen, beispielsweise mit einer Mustergesetzgebung oder einer Koordinations- und Anlaufstelle. Massnahmen zur Koordination der Erkundung und Nutzung von gemeinde-, kantons- und länderübergreifenden Ressourcen sollten eingeleitet werden. Dabei sollte gewährleistet sein, dass die gewonnenen geologischen Daten und Informationen sicher archiviert und öffentlich zugänglich sind. Nicht zuletzt muss die Bevölkerung über Chancen und Risiken der Nutzung des Untergrundes offen und transparent informiert werden.


Adresse für Rückfragen

Dr. Franz Schenker, Präsident der EGK
SCHENKER KORNER + PARTNER GmbH
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