Arabischer Frühling: Bundesanwaltschaft ersucht Ägypten um Rechtshilfe

Bern, 31.01.2014 - Die Bundesanwaltschaft (BA) verlangt im Rahmen ihrer eigenen Strafuntersuchung zum arabischen Frühling Unterstützung der ägyptischen Justizbehörden für den Nachweis einer möglichen verbrecherischen Vortat zur Geldwäscherei.

Die BA hat in den vergangenen Monaten das Ägypten-Dossier eingehend analysiert und intensiv bearbeitet. Die Prioritäten lagen dabei bei der Feststellung des Sachverhalts, den Beziehungen zwischen den untersuchten Personen - alle ägyptische Staatsangehörige im Umfeld des ehemaligen Machthabers Mubarak - sowie bei der Analyse der Bankverbindungen und Finanzflüsse.

Mitentscheidend in der schweizerischen Strafuntersuchung ist nun wie in allen Fällen von Geldwäscherei die Frage, ob sich die so genannte Vortat im Ausland beweisen lässt. Hier ist vor allem die Mitarbeit der ägyptischen Justizbehörden unabdingbar, zumal mutmassliche kriminelle Handlungen respektive Vortaten zur Geldwäscherei praktisch ausschliesslich in Ägypten ausgeführt wurden. Deshalb ersucht die BA die zuständigen ägyptischen Justizbehörden in den nächsten Tagen unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Rechtshilfegesetzes (IRSG) sowie der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) aktiv um Rechtshilfe.

Parallel dazu vertieft die BA in Bezug auf die hängigen Rechtshilfeersuchen aus Ägypten die Abstimmung der Ersuchen auf die Rechtssysteme beider Länder.

In Anbetracht der Komplexität und Wichtigkeit der Thematik ist eine koordinierte Kooperation unerlässlich und der Beitrag der ägyptischen Behörden ist entscheidend für den Erfolg der schweizerischen Verfahren.


Adresse für Rückfragen

Jeannette Balmer, Mediensprecherin BA, +41 31 324 32 40, info@ba.admin.ch


Herausgeber

Bundesanwaltschaft
http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-51874.html