Vertrag über den Waffenhandel: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 29.01.2014 - Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der ATT setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen.

Der Vertrag zielt auf einen verantwortungsvollen internationalen Waffenhandel ab und trägt zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels bei. Damit soll durch missbräuchlichen Waffengebrauch verursachtes menschliches Leid vermindert werden.

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der ATT am 2. April 2013 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und von der Schweiz am 3. Juni 2013 unterzeichnet. Die Schweiz hat sich an der Aushandlung des Vertrags intensiv beteiligt und das Zustandekommen deshalb begrüsst. Der Beitritt zum ATT bedingt keine Anpassung des schweizerischen Landesrechts.

Bis anhin wurde der ATT von 116 Staaten, darunter einigen der grössten Exportländer von konventionellen Waffen, wie beispielsweise die USA, Deutschland oder Frankreich, unterzeichnet sowie von neun Staaten ratifiziert. Drei Monate nach der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde wird der ATT in Kraft treten. Aufgrund der anhaltenden Dynamik dürfte dies voraussichtlich gegen Ende 2014 der Fall sein.


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Erwin Bollinger, SECO, Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 322 23 46



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