Bundesrat verstärkt Massnahmen gegen Überhitzung auf dem Hypothekarmarkt
Bern, 23.01.2014 - Der Bundesrat geht weiter gegen ein übermässiges Wachstum auf den Immobilien- und Hypothekarmärkten vor. Er hat an seiner gestrigen Sitzung dem Antrag der Nationalbank stattgegeben, den antizyklischen Kapitalpuffer zu erhöhen. Danach werden die Banken ab dem 30. Juni 2014 verpflichtet, die Eigenmittel für Wohnbauhypotheken von 1 auf 2 Prozent zu erhöhen.
Auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank kann der Bundesrat gestützt auf die Eigenmittelverordnung (ERV) die Banken dazu verpflichten, zusätzliche Eigenmittel in Form eines antizyklischen Kapitalpuffers (AZP) zu halten. Gestern hat der Bundesrat entschieden, den AZP gemäss Antrag der Nationalbank von 1 auf 2 Prozent zu erhöhen.
Die Nationalbank ist zum Schluss gekommen, dass die Erhöhung des AZP notwendig ist. Die Aktivierung des AZP im Februar 2013 und die anderen, schrittweise bis Anfang 2013 in Kraft getretenen Massnahmen zur Reduktion der Risiken auf dem Schweizer Hypothekar- und Immobilienmarkt konnten zwar die Widerstandskraft betroffener Banken stärken. Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld führte aber die anhaltend starke Zunahme der Hypothekarkredite und der Immobilienpreise für Wohnliegenschaften dazu, dass sich die Ungleichgewichte weiter verstärkt haben. Diese Ungleichgewichte stellen ein erhebliches Risiko für die stabile Entwicklung der Volkswirtschaft und damit auch für die Stabilität des Bankensektors dar. Die Nationalbank hat deshalb beantragt, dass ab dem 30. Juni 2014 die Banken verpflichtet werden, zusätzliche anrechenbare Eigenmittel in der Höhe von 2 Prozent ihrer risikogewichteten Positionen zu halten, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand fungiert (gemäss Art. 72 ERV). Der erhöhte AZP zielt weiterhin nur auf Hypothekarkredite für Wohnliegenschaften ab. Andere Kredite, insbesondere solche an Unternehmungen, sind von der Massnahme nicht betroffen.
Vorrangiges Ziel des AZP ist es, die Gesamtwirtschaft und den Bankensektor gegenüber den Risiken eines übermässigen Kreditwachstums widerstandsfähiger zu machen. Die Erhöhung des AZP soll aber auch dazu beitragen, den Anstieg der Hypotheken und Immobilienpreise zu dämpfen. Verschiedene Indikatoren unterstreichen die Notwendigkeit dieser Massnahme.
Die Verschuldung durch Hypothekarkredite ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen und hat im Verhältnis zu den Einkommen ein besorgniserregendes Niveau erreicht. Auch die Wohnliegenschaftspreise sind in einem Ausmass gestiegen, das sich nicht allein durch Faktoren wie Bevölkerungsentwicklung oder Einkommensanstieg begründen lässt. Das Verhältnis zwischen den Preisen für Wohnliegenschaften und den Mieten hat mittlerweile ein Mass erreicht, das letztmals während des Immobilienbooms Ende der 1980er Jahre erreicht worden war. Auch gibt es nach wie vor Anzeichen für eine hohe Risikobereitschaft seitens der Banken bei der Vergabe von Wohnhypotheken.
Komplementär zum AZP finden derzeit Gespräche zwischen EFD, FINMA, SNB und der Branche statt, um die Selbstregulierungsrichtlinien zu verstärken. Der Bundesrat unterstützt diese Bestrebungen.
Adresse für Rückfragen
Serge Gaillard, Direktor, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. 031 322 60 05, Serge.Gaillard@efv.admin.ch
Dokumente
Links
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch