BFK – Vorsorglicher Rückruf des Spaltenbergungsgerätes Mammut RescYou
Bern, 21.01.2014 - In Zusammenarbeit mit der Mammut Sports Group AG informiert das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) über den vorsorglichen Rückruf des Spaltenbergungsgerätes Mammut RescYou
Im Rahmen einer regulären internen Qualitätskontrolle hat Mammut festgestellt, dass einige Produkte der Chargen 12/12 & 03/13 des Spaltenbergungsgeräts „RescYou“ die Funktionsanforderungen nicht erfüllen. Um jegliches Risiko für den Benutzer auszuschliessen, hat sich Mammut entschieden, die betroffenen Produktionschargen 12/12 & 03/13 des Produktes „RescYou“ vom Markt zurückzurufen.
Mammut ruft alle Kunden, die im Besitz eines „RescYou“ (Art. Nr. 2210-01160) mit den Produktionschargen 12/12 oder 03/13 (im Handel seit 10. Juni 2013) sind, auf, den Gebrauch des Produktes per sofort einzustellen und das betroffene Produkt zurückzusenden.
Kunden, die ihr „RescYou“ eingeschickt haben, erhalten von Mammut ein Bestätigungsschreiben mit dem Lieferdatum des Ersatzproduktes. Dieser Service erfolgt kostenlos. Portokosten werden ebenfalls zurückerstattet.
Adresse für Rückfragen
Mammut Sports Group AG
Rückruf RescYou
Birren 5
CH-5703 Seon
E-Mail: rescyou@mammut.ch
Tel: +41 (0)62 769 82 59 (zu Büro- Öffnungszeiten)
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Herausgeber
Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
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