Zwei Studien zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit und über Profile von IV-Neurentner/innen

Bern, 16.01.2014 - Zwei Studien sind soeben veröffentlicht worden: Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in Auftrag gegebene Studie «Formen interinstitutioneller Zusammenarbeit in der Schweiz: Bestandsaufnahme und Typologie» hat Grundlagen erarbeitet zur Weiterentwicklung der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ). Die Studie «Verläufe und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden 2010» wurde vom BSV in Auftrag gegeben und analysiert die Vorgeschichte von IV-Neurentner/innen in der Arbeitslosenversicherung und in der Sozialhilfe.

«Formen interinstitutioneller Zusammenarbeit in der Schweiz: Bestandsaufnahme und Typologie»

Die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) fördert das Zusammenwirken der verschiedenen Partner der Invalidenversicherung (IV), der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Sozialhilfe (SH), der Berufsbildung und des Bereichs Migration. Sie soll betroffenen Personen bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung helfen. Da die IIZ in den Kantonen in ganz unterschiedlichen Formen umgesetzt wird, wurde es notwendig, auf nationaler Ebene eine Übersicht der kantonalen IIZ-Aktivitäten zu schaffen. Sie soll dazu dienen, die Weiterentwicklung der IIZ auf gesamtschweizerischer Ebene zu steuern und den Austausch zwischen den Kantonen sowie die Verbreitung von Good Practices zu fördern.

Die Studie hat eine Vielzahl von Formen der institutionellen Zusammenarbeit erfasst, untersucht und gegliedert. Dabei zeigte sich, dass sich die Ziele, die Zielgruppen und die wichtigsten Schritte der formellen IIZ trotz des unterschiedlichen Verständnisses des IIZ-Konzepts und einer kantonal stark abweichenden Praxis häufig sehr ähnlich sind. In einem getrennten Kapitel zieht die Studie eine positive Bilanz der IIZ während der Phase der Früherfassung und Frühintervention der Invalidenversicherung, wobei hier für die IV der Arbeitgeber der wichtigste Akteur ist. Die Empfehlungen der Studie wurden vom BSV und SECO zum Teil bereits vorweggenommen: Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Definition der IIZ auf nationaler Ebene, zum Aufbau eines Expertenpools auf kantonaler und nationaler Ebene, zur Förderung der bilateralen Zusammenarbeit und zur Weiterführung der regelmässigen Treffen mit den kantonalen IIZ-Partnern sind im Gang. Auch sollen die Kantone darin unterstützt werden, für tiefere Hürden bei der Anmeldung von IIZ-Fällen zu sorgen und den Informations- und Dokumentenaustausch zu vereinfachen.

«Verläufe und Profile von neuen IV-Rentenbeziehenden 2010»

Seit mehreren Jahren können die Wechselwirkungen zwischen den Leistungssystemen der sozialen Sicherheit, insbesondere der Sozialhilfe (SH), der Invalidenversicherung (IV) und der Arbeitslosenversicherung (ALV), das heisst auch die "Wanderung" der Leistungsbeziehenden zwischen diesen Systemen, mit dem sogenannten SHIVALV-Monitoring erfasst und ausgewertet werden. Datengrundlage des Monitorings sind miteinander verknüpfte Administrativdaten der drei Leistungssysteme. Ziel der Studie war, auf der Basis dieser Datengrundlage die Kenntnisse über die Vorgeschichte(n) von IV-Neurentner/innen in der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe zu verbessern.

Dabei hat sich gezeigt, dass von den Versicherten, die 2010 erstmals eine IV-Rente erhielten, eine Mehrheit (53,9%) in den fünf Jahren vor der ersten Rente weder Sozialhilfe noch eine Arbeitslosenentschädigung bezogen hatte. Ein kleiner Anteil (5,6%) hat Vorleistungen der Sozialhilfe oder der Arbeitslosenversicherung beansprucht, die von der Invalidenversicherung zurückvergütet wurden. Die anderen Versicherten weisen komplexere Verläufe auf, entweder mit einem vorgängigen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung (23,8%) oder aus der Sozialhilfe (16,6%). Der Sozialhilfebezug vor der Rente scheint in einem engen Zusammenhang mit der persönlichen Situation der versicherten Person zu stehen. Massgebend sind dabei vornehmlich die Familiensituation, der Beruf und die Herkunft. Verheiratete ohne Kinder greifen nur selten auf die Sozialhilfe zurück. Versicherte mit psychischen Beeinträchtigungen erhalten nur sehr selten direkt eine IV-Rente. Der vorliegende Bericht hilft zusammen mit anderen Studien, Untersuchungen und Monitorings, die Wechselwirkungen zwischen den Schweizer Sozialversicherungssystemen zu verstehen und somit unser System der sozialen Sicherheit in seiner Gesamtheit zu stärken.

 


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