Bundesrat vertieft wohnungspolitischen Dialog und verfolgt Massnahmen weiter

Bern, 15.01.2014 - Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die Zwischenergebnisse des wohnungspolitischen Dialogs von Bund, Kantonen und Städten zur Kenntnis genommen. Diese stützen die bisherige Wohnungspolitik des Bundesrats, wonach die Wohnungsversorgung in erster Linie über den Markt erfolgen soll. Zur weiteren Optimierung seiner Wohnungspolitik hat der Bundesrat entschieden, die von der Arbeitsgruppe empfohlenen Massnahmen vertieft zu prüfen und den Dialog fortzusetzen. Der Bundesrat hat sich zudem im Grundsatz für eine Revision des Mietrechts ausgesprochen, welche die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen und weitere Verbesserungen für die Mieter- und Vermieterseite einbeziehen soll. Weiter hat er die Berücksichtigung von Fördergeldern bei den Mietzinsen transparenter geregelt.

Die Arbeitsgruppe „Wohnungspolitischer Dialog", welcher Vertretungen der Städte, der Kantone und des Bundes angehören, stützt die wohnungspolitische Position, die der Bundesrat in seiner Aussprache vom 15. Mai 2013 formulierte. Den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, die sich vor allem in den städtisch geprägten Regionen stellen, soll nicht mit Verboten oder Einschränkungen begegnet werden. Die Arbeitsgruppe lehnt daher Eingriffe in die Preisbildung auf dem Mietwohnungsmarkt ab. Hingegen empfiehlt sie Massnahmen, mit denen die Gemeinden ihren Handlungsspielraum erweitern können. Der Bundesrat will deshalb klären, unter welchen Bedingungen den Gemeinden ein Vorkaufsrecht zugunsten des preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus eingeräumt werden kann und wie nicht mehr benötigte Grundstücke des Bundes und bundesnaher Betriebe vermehrt demselben Zweck zugeführt werden könnten. Zudem hat er den bereits am 15. Mai 2013 erteilten Auftrag bestätigt, wonach zu prüfen ist, wie der preisgünstige Wohnungsbau über das Raumplanungsgesetz des Bundes gefördert werden kann.

Der Bundesrat hat zudem den Prüfauftrag vom 15. Mai 2013 bezüglich Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt konkretisiert. Er hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Obligationenrechts (OR) auszuarbeiten. Demnach sollen künftig in der ganzen Schweiz bei einem Mieterwechsel der bisherige Mietzins bekannt gegeben und allfällige Mietzinserhöhungen begründet werden müssen. Mit einer besseren Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt ist eine preisdämpfende Wirkung zu erwarten, ohne dass die Rechte der Vermietenden tangiert werden. In die Vernehmlassungsvorlage sollen zudem weitere Revisionsanliegen einbezogen werden, welche der Ausgewogenheit der Interessen Rechnung tragen.

Der Bundesrat hat im Weiteren eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) gutgeheissen. Bezogene Fördermittel, namentlich im Zusammenhang mit energetischen Verbesserungen, sind in Form eines Abzugs bei den Mietzinserhöhungen an die Mietenden weiterzugeben und im Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen anzuzeigen. Diese Änderungen folgen der geltenden Rechtsprechung und erhöhen zudem die Transparenz im Mietwesen. Sie treten am 1. Juli 2014 in Kraft.

Die Lancierung eines wohnungspolitischen Dialogs gehörte zu den Massnahmen, die der Bundesrat am 15. Mai 2013 beschloss. Der Bund hat die Arbeitsgruppe in Absprache mit der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) und dem Schweizerischen Städteverband (SSV) gebildet; sie wird vom Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) geleitet. Die vertiefte Prüfung der empfohlenen Massnahmen wird von den Vorständen der VDK und des SSV unterstützt. Die Arbeitsgruppe wird sich in der Fortsetzung des Dialogs in erster Linie dem Erfahrungsaustausch und Vollzugsfragen widmen. Unter anderem sollen die Rollen von Bund, Kantonen und Gemeinden in der Wohnungspolitik, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Förderungsansätze und raumplanerische Fragen wie etwa die Mobilisierung von Verdichtungspotenzialen für den Wohnungsbau thematisiert werden.

Weitere Massnahmen aus dem Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 2013 sind bereits umgesetzt. So hat der Bundesrat am 23. Oktober 2013 eine Änderung der Wohnraumförderungsverordnung gutgeheissen und damit den Anwendungsbereich der Darlehen aus dem Fonds de roulement auf den Landerwerb ausgeweitet. Auf den 1. Januar 2014 wurden die Bedingungen für diese Darlehen (maximaler Betrag, Zinssatz, Amortisationsdauer) zudem besser auf die jeweiligen Bedürfnisse des gemeinnützigen Investors ausgerichtet. Ebenfalls ab Januar 2014 wurde die Laufzeit der Wohnkostenbeiträge gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von aktuell 19 auf 21 Jahre verlängert. Schliesslich hat die tripartite Agglomerationskonferenz am 7. Juni 2013 die Strategie der künftigen Agglomerationspolitik verabschiedet, in der als Elemente die wohnungspolitischen Herausforderungen und die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus enthalten sind.


Adresse für Rückfragen

Ernst Hauri, Direktor Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Tel. 032 654 91 82



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-51654.html