Unregelmässigkeiten im Visabereich: Eröffnung von Disziplinaruntersuchungen und andere Massnahmen

Bern, 18.05.2006 - Die Administrativuntersuchung über Unregelmässigkeiten im Visabereich an der Schweizerischen Botschaft in Islamabad ist nun abgeschlossen. Sie zeigt auf, dass die Botschaft vom organisierten Verbrechen in Pakistan ins Visier genommen worden ist. Die Untersuchung hat aber keine Hinweise zu Tage gefördert, dass das Schweizer Personal sich strafbar gemacht hätte. Indessen zeigt die Untersuchung auf, dass die Organisation der Kanzlei mit Mängeln behaftet war und Vorschriften zum Teil nicht eingehalten worden sind. Dies erleichterte die Erschleichung von Visa. Aufgrund dieser Ergebnisse hat die Vorsteherin des EDA entschieden, drei Disziplinaruntersuchungen zu eröffnen. Zudem hat sie angeordnet, dass sämtliches Personal der Botschaft, einschliesslich des Missionschefs, abgelöst wird. Die Visaabteilung bleibt weiterhin geschlossen.

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat Kenntnis genommen vom Abschluss der von ihr am 13. April 2006 angeordneten Administrativuntersuchung über Unregelmässigkeiten im Visabereich der Schweizerischen Botschaft in Islamabad.

Ziel dieser Administrativuntersuchung war es festzustellen, ob die Botschaft im Bereich der Ausstellung von Visa zweckmässig organisiert war. Sie sollte insbesondere Aufschluss darüber geben, ob schweizerisches Personal in Menschenschmuggelaktivitäten involviert ist, nachdem gegen zwei pakistanische Angestellte der Botschaft diesbezügliche Vorwürfe erhoben worden waren.

Die Administrativuntersuchung kommt im Wesentlichen zum Schluss, dass
-          die Organisation der Kanzlei der Botschaft in Islamabad im Visabereich mangelhaft war und wegen nicht hinreichend definierter Verantwortlichkeiten im Visabereich ein erhöhtes Risiko bestand, dass die dort tätigen Angestellten missbräuchlich Visa erteilen;
-          der Kanzleichef seine Aufsichts- und Kontrollpflichten vernachlässigt hat;
-          keine Hinweise gefunden worden sind, wonach der Kanzleichef oder anderes schweizerisches Personals in die Machenschaften der von den pakistanischen Behörden verdächtigten Lokalangestellten involviert sind.

Die Vorsteherin des EDA hat gestützt auf die Ergebnisses der Administrativuntersuchung die Eröffnung von Disziplinaruntersuchungen angeordnet. Diese betreffen den Kanzleichef sowie den gegenwärtigen Missionschef und seinen Vorgänger, welchen die Gesamtverantwortung für die Führung der Botschaft während ihrer jeweiligen Amtsdauer zukommt.

Zudem hat die Departementsvorsteherin aus organisatorischen Gründen angeordnet, dass sämtliches Personal der Schweizerischen Botschaft in Islamabad ersetzt wird. Diese Massnahme stellt keine Schuldzuweisung dar, sondern soll einen vollständigen Neuaufbau des Visabereichs ermöglichen. Sie  trägt zudem den besonderen Belastungen Rechnung, denen das versetzbare Personal in den letzten Monaten in Islamabad ausgesetzt war.

Aus Gründen der Prävention wird auch das Personal des Generalkonsulats in Karatschi ersetzt und seine Arbeitsorganisation verstärkt.

Aufgrund der Publizität der Vorkommnisse in Pakistan ist zur Zeit eine Häufung von Anschuldigungen gegen unsere dortige Vertretung festzustellen. Diese stammen von Personen, deren Visagesuche abgewiesen worden sind, weil sie die Voraussetzungen für eine Einreise in die Schweiz nicht erfüllen. Bis die Organisation und die Personalsituation auf der Botschaft in Islamabad neu geregelt sind, werden dort keine Visagesuche mehr behandelt.

Die Abklärungen über die Aktivitäten von kriminellen Organisationen im Visabereich laufen weiter. Die Schweiz arbeitet mit den zuständigen Untersuchungsbehörden in Pakistan zusammen. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist über die Ergebnisse der Administrativuntersuchung informiert worden. Da kein hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung schweizerischen Personals besteht, hat sie jedoch kein Ermittlungsverfahren eröffnet.


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