Künftig einheitliche Rahmenbedingungen für Titelschutz und Diplomanerkennung im Hochschulbereich
Bern, 18.12.2013 - Bezüglich Titelschutz und Diplomanerkennung gelten künftig einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hochschultypen. Basis dafür ist das neue Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz. Demnach ist es nicht mehr möglich, die heute bestehende eidgenössische Anerkennung und den bundesrechtlichen Titelschutz von Fachhochschuldiplomen weiterzuführen. Zudem würde dies gegen den neuen Hochschulartikel der Bundesverfassung verstossen. Dieses Fazit zieht ein Bericht, den der Bundesrat heute verabschiedet hat.
Anders als bisher das Fachhochschulgesetz sieht das voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft tretende neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) keine eidgenössische Anerkennung und keinen bundesrechtlichen Titelschutz der Fachhochschulabschlüsse vor.
Damit werden unter dem Regime des HFKG auch Fachhochschuldiplome künftig in Analogie zu den Diplomen kantonaler Universitäten und Pädagogischen Hochschulen heute einen Status und Titelschutz haben, der sich nach kantonalem Recht richtet. Das HFKG sieht allerdings vor, dass neu die Schweizerische Hochschulkonferenz als gemeinsames hochschulpolitisches Organ von Bund und Kantonen die Kompetenz haben wird, Vorschriften namentlich auch über die einheitliche Benennung der Titel, die Anerkennung von Abschlüssen und über die Weiterbildung zu erlassen.
Der Bundesrat hat den Bericht heute in Erfüllung des Postulats 12.3019 der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur betreffend „Titelschutz formaler Bildungsgänge inklusive Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen" genehmigt. Gleichzeitig beantragt er damit die Abschreibung der Motion 11.3921 von Ständerat Ivo Bischofberger betreffend „Weiterbildungsmaster der Fachhochschulen. Beibehaltung von Anerkennung und Titelschutz".
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