Besserer Datenschutz für die Versicherten der Krankenversicherung

Bern, 18.12.2013 - Die Krankenversicherer haben die Sicherheit und den Schutz der Patientendaten in vielen Bereichen verbessert. Noch vorhandene Mängel sollen so schnell wie möglich behoben werden. In spätestens fünf Jahren wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erneut überprüfen, ob sensible Patientendaten bei den Krankenversicherern ausreichend geschützt sind. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen überwiesen, die ebenfalls zu einem besseren Schutz der Patientendaten führen sollen.

Eine erste Untersuchung bei den Anbietern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zwischen Dezember 2007 und Juni 2009 hatte verschiedene Mängel aufgezeigt, was den Umgang mit Patientendaten betrifft; so fehlten beispielsweise Datenschutzkonzepte oder die Datenschutzverantwortlichen waren ungenügend qualifiziert. Damit diese sensiblen Daten nicht an Unbefugte gelangen können, hat das BAG den Versicherern unter anderem empfohlen, jeweils ein umfassendes Datenschutz- und Sicherheitskonzept zu erarbeiten, sollte noch keines vorhanden sein.

Einen besseren Schutz der Patientendaten verlangte auch das Postulat Heim (Po 08.3493 „Schutz der Patientendaten und Schutz der Versicherten"), das im Dezember 2008 an den Bundesrat überwiesen worden war. Zwischen 2011 und 2012 wurde deshalb eine zweite Untersuchung durchgeführt. Der dazu erarbeitete Bericht zeigt, dass die Krankenversicherer inzwischen professioneller mit dem Datenschutz umgehen. Die festgestellten Mängel sind grösstenteils behoben. Allerdings gibt es bei einzelnen Versicherern noch Verbesserungsmöglichkeiten; so sind z.B. die Datenschutzklauseln teilweise ungenügend, wenn bestimmte Bereiche an andere Unternehmen ausgelagert werden. Die betroffenen Versicherer wurden inzwischen angewiesen, die Defizite zu beheben. 

Als Aufsichtsbehörde wird das BAG auch künftig dafür sorgen, dass der Schutz der Patientendaten bei den Krankenversicherern verbessert wird, sollten bei den regelmässig vor Ort stattfindenden Kontrollen Mängel festgestellt werden. Zwischen 2016 und 2018 soll die Sachlage zudem erneut bei allen Krankenversicherern überprüft werden.

Gewisse Verbesserungen können nur auf Gesetzesebene erreicht werden. Dazu hat der Bundesrat zwei Vorlagen dem Parlament überwiesen, welche weitere Fortschritte für den Schutz von Patientendaten zur Folge haben: Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und die KVG-Änderung „Risikoausgleich. Trennung von Grund- und Zusatzversicherung."

Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat, das Postulat Heim abzuschreiben.


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